Nr. 6042172
Recht und Steuern

Fachkräfte

Hinweis:
Bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse hält die IHK zu Essen gesonderte Informationen unter “Anerkennung kompakt” , Dok.-Nr. 287915, bereit. Ansprechpartner bei der IHK zu Essen ist Philip Pätzold, Tel. 0201 1892-310

Recht und Steuern
tablets und menschen © metamorworks

Neben den allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sind für die Beschäftigung von ausländischen Nicht-EU-Arbeitnehmern auch das Sozialgesetzbuch (SGB) III (Arbeitsförderung) sowie diverse Durchführungsverordnungen zu beachten.

Fachkräftemangel
drei Personen diskutieren © istockphoto / filadendron

Der Fachkräftemangel führt in vielen Branchen zu erheblichen Personalengpässen. Unternehmen greifen deshalb auf langjährig erfahrene Arbeitnehmer des Betriebes zurück, die bereits die Regelaltersgrenze überschritten haben.

Fachkräftemangel & Bildungsurlaub
frau mit laptop am strand © istockphoto / Poike

Ein Ansatz zur Bewältigung des Fachkräftemangels ist die Weiterqualifizierung der Mitabreitenden im Betrieb. Ein Baustein hierbei kann der gesetzliche Weiterbildungsanspruch sein.

FAQ - Beschäftigung von ausländischen Fachkräften
Ausrufe und Fragezeichen © Eduardo Leite - istockphoto

Während Innerhalb der EU Arbeitnehmerfreizügigkeit besteht, d.h. jeder EU-Bürger kann in Deutschland uneingeschränkt arbeiten, gelten für Fachkräfte aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) Besonderheiten

Fachkräfte gesucht!
Urheberrecht_scanrail © scanrail

Personalbeschaffung im In- und Ausland: Wichtige und interessante Informationen