Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
Am 01.04.2010 wird es ernst: Ab diesem Stichtag wird das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) verbindlich. Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger müssen dann die gesamte Kommunikation rund um die Entsorgung gefährlicher Abfälle elektronisch abwickeln.