Kennzeichnung von Einwegkunststoffartikeln
Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in Bezug auf Sensibilisierung und Produktanforderung werden zum 3. Juli 2021 umgesetzt. Im Fokus steht dabei die Kennzeichnung von Hygieneartikeln, Tabakprodukten und Getränkebechern aus Einwegkunststoff mit entsprechenden Bild- und Texthinweisen.