Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Beim elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) müssen Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger die gesamte Kommunikation rund um die Entsorgung gefährlicher Abfälle elektronisch abwickeln. Hinzu kommt die Pflicht der elektronischen Signatur. Behörden und Abfallentsorger sowie Abfallerzeuger und -beförderer müssen in der Lage sein, elektronisch zu signieren.
Wie sieht das elektronische Abfallnachweisverfahren in der Praxis aus?
Um den elektronischen Abfallnachweis tatsächlich in Betrieb zu nehmen, stehen den betroffenen Unternehmen zwei Alternativen offen:
Entweder benutzen sie den sogenannten „Länder eANV” aus der ZKS Abfall. Hierüber werden die benötigten Formulare zur Erstellung von Begleitscheinen und Entsorgungsnachweisen voraussichtlich kostengünstig bereitgestellt. Es eignet sich vor allem für Unternehmen, die nur einzelfallweise mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren zu tun haben. Die ZKS Abfall dient darüber hinaus als die Informations- und Kommunikationsplattform rund um das elektronische Abfallnachweisverfahren.
Oder sie nutzen eines der dezentralen Abfallmanagementsysteme, die die Anforderungen der Abfallnachweisverordnung erfüllen und weitere Funktionen zum Abfallmanagementworkflow bereitstellen, dafür aber kostenpflichtig sind. Gerade für solche Unternehmen, die bereits eine eigene Abfallmanagement-Software haben, bieten diese Abfallmanagementsysteme den Vorteil, dass sie vollautomatisierten Prozesse und eine automatische Signatureinbindung unterstützen.
(siehe Links unter “weitere Informationen”)