Nr. 3530528
Immobilienmakler und WEG-Verwalter

Immobilienbranche

Recht und Steuern

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde mit dem Inkrafttreten der WEG-Reform am 1. Dezember 2020 modernisiert. Dabei wurde der Begriff des “zertifizierten Verwalters” eingeführt. Was bedeutet das für WEG-Verwalter?

Erlaubnispflicht gem. § 34c GewO
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Am 22.10.2020 wurde das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz sieht wesentliche Änderungen, welche ab dem 01.12.2020 gelten werden, des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor.

grundlegende Informationen

Im Folgenden erhalten Sie grundlegende Informationen über die Tätigkeit mit einer Erlaubnisverpflichtung nach §34c der Gewerbeordnung (GewO).