Einfuhrbestimmungen

Golfstaaten: Zolltarif

In den sechs Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrates GCC (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate) ist zum 1. Januar 2025 ein zwölfstelliger Zolltarif eingeführt worden. Dieser ersetzt den bisherigen achtstelligen Tarif und beinhaltet weiterhin nationale Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsstaaten des GCC. Exporteure werden aufgefordert, den neuen zwölfstelligen Tarif anzuwenden. Dieser Tarif wurde in die Access2Markets-Datenbank der EU eingearbeitet.

1. Welche Warennummern verwenden Exporteure?

Grundsätzlich wird weltweit das sechsstellige Harmonisierte System (HS) mit Stand 2022 angewendet. Darauf bauen alle Zolltarife weltweit auf, das heißt, sie werden bei Bedarf um entsprechende Ziffern verlängert. EU-Exporteure verwenden üblicherweise für den Export die achtstellige Kombinierte Nomenklatur der EU (KN) - sowohl in den Ausfuhranmeldungen für den Zoll als auch in den Handelsdokumenten für die ausländischen Kunden. Diese wandeln diese Warennummer dann in die für ihren jeweiligen Importzolltarif richtige Nummer um, wobei die ersten sechs Stellen, das HS, üblicherweise unverändert bleiben.
Einige Unternehmen verwenden zusätzlich zur KN auch ausländische Warennummern für einzelne Zielländer, beispielsweise die USA. Ob dieser Aufwand betrieben wird, hängt unter anderem von der Bedeutung des Ziellandes und den vereinbarten Lieferkonditionen ab. Üblich ist dies nicht.

2. Saudi-Arabien – Bedeutende Änderungen im Zolltarif

Saudi-Arabien erhöht zahlreiche Zollsätze und führt neue Tarifpositionen ein – betroffen sind unter anderem Schlüsselbranchen wie Maschinenbau, Chemie und Stahl.
Mit dem Ministerialbeschluss Nr. 5-88-1447 hat der saudi-arabische Finanzminister zahlreiche Änderungen am Zolltarif offiziell genehmigt. Die Anpassungen umfassen sowohl Erhöhungen und Senkungen von Zollsätzen als auch die Einführung neuer sowie die Überarbeitung bestehender Zolltarifpositionen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Umm al Qura Nr. 5124 veröffentlicht und trat am 27. November 2025 in Kraft.
Mit dem neuen Beschluss steigen die Zollsätze für mehr als 900 HS-Codes, insbesondere in den Schlüsselbranchen Maschinenbau, Chemie und Stahl. Auch zahlreiche Produkte aus der Lebensmittel- und Landwirtschaftsbranche sind betroffen. Die Umstrukturierung des Zolltarifs umfasst eine Vielzahl neu eingeführter HS-Codes, die darauf abzielen, die Klassifizierungsgenauigkeit zu verbessern. Zusätzliche Unterpositionen wurden geschaffen, um eine höhere Präzision zu ermöglichen und eine bessere Unterscheidung zwischen Produktvarianten sowie den jeweiligen Compliance-Anforderungen sicherzustellen.

3. Vereinigte Arabische Emirate – Schrittweise Zolltarifumstellung

Mit der Zollmitteilung Nr. 10/2025 vom 23. Juli 2025 teilten die Vereinigten Arabischen Emirate mit, dass die Einführung des zwölfstelligen Zolltarifs schrittweise und mit der erforderlichen Flexibilität erfolgen soll. Ab dem 1. August 2025 startete eine sechsmonatige Übergangsphase, in der Unternehmen wahlweise acht- oder zwölfstellige Codes nutzen konnten, um ihre internen Abläufe entsprechend anzupassen.
Durch die Zollmitteilung Nr. 2/2026 vom 30. Januar 2026 wurde diese Übergangsregelung nun auf unbestimmte Zeit verlängert. Achtstellige HS-Codes behalten damit weiterhin ihre Gültigkeit, bis eine erneute Mitteilung ergeht.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Bestimmung der zwölfstelligen Zolltarifnummern bei den Importeuren in den GCC-Staaten. EU-Exporteure nutzen weiterhin die achtstelligen Zolltarifnummern der Kombinierten Nomenklatur.
Sofern der Empfänger zusätzlich die Angabe einer zwölfstelligen Zolltarifnummer verlangt, sollte kenntlich gemacht werden, dass diese auf dessen Vorgabe oder Mitteilung beruht.
Die Zollverwaltung von Dubai stellt verschiedene Services zur Unterstützung der Wirtschaft bereit:
  • Unterstützung bei der erstmaligen Einreihung von Waren
  • Hilfe bei der Umstellung vom acht- auf den zwölfstelligen Tarif
  • Self-Service über die App Munasiq
  • Bereitstellung einer Korrelationstabelle
  • Veröffentlichung des integrierten GCC-Zolltarifs.

Quelle: Germany Trade & Invest (GTAI)