Selbst recherchieren

Access2Markets - das EU-Portal für den Außenhandel

Access2Markets ist das Online-Handelsportal der Europäischen Union. In der Datenbank können u. a. Zollsätze, Einfuhrbestimmungen, zuständige Behörden und Informationen zu Handelsabkommen recherchiert werden. In Tutorials und einem Video auf der Startseite werden die wichtigsten Funktionalitäten der Datenbank erklärt.
Access2Conformity, das in das Access2Markets-Portal integriert ist, kann EU-Exporteuren dabei helfen festzustellen, wo in der EU sie Produktprüfungen und -zertifizierungen durchführen können, wenn sie in bestimmte Drittländer exportieren. Dies gilt für Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, die Vereinigten Staaten und die Schweiz. Bei einer Suche im Portal nach Gütern, die von Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung mit den jeweiligen Ländern abgedeckt sind, erscheint nun ein automatischer Hinweis auf die relevanten Konformitätsbewertungsstellen.

Exporte und Importe

Die Access2Markets enthält Daten für den Import in die EU und den Export in Drittländer sowie Details für innergemeinschaftliche Lieferungen, wie z. B. besondere Verbrauchsteuersätze in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Beim Export von Waren in Drittländer variieren die Einfuhrvorschriften abhängig vom Empfangsland und dem zu exportierenden Produkt.
In der Access2Markets lassen sich unter „My Trade Assistant“ produktspezifische Informationen für alle EU-Länder und für mehr als 130 Exportmärkte in der ganzen Welt recherchieren, insbesondere:
  • Zölle und Steuern
  • Zollverfahren
  • Ursprungsregeln
  • Handelsbarrieren
  • Produktanforderungen
  • Statistiken
Tipps für die Exportrecherche in Access2Markets

1. Es ist erforderlich, ein Exportland einzutragen. Dies sollte immer ein EU-Land sein, auch wenn die Ware nicht aus der EU in ein Drittland geliefert wird.

2. Die Ware muss bis auf die einzelne Tariflinie definiert werden, das heißt eventuell bis zur zehnten Stelle der Warennummer, je nach Zielland.

3. Es werden Drittlands- und Präferenzzölle angezeigt. Über ein Menü auf der linken Seite können Informationen zu Steuern, Ursprungsregeln, Verfahren und Formalitäten (Dokumente aus Sicht des Importeurs) sowie zu Handelshemmnissen abgerufen werden.

4. Falls eine Übersicht auf Basis einer 4-stelligen Zolltarifnummer und keine Zollsätze für ein konkretes Produkt benötigt werden, kann eine beliebige Warennummer ausgewählt und im Menü auf der linken Seite der Unterpunkt “Zölle einer Tarifposition” oder “Tariffs under a heading” angeklickt werden.
 

Ursprungsregeln/ROSA

Durch das weltweite Netz von Handelsabkommen der EU werden Zölle gesenkt oder ganz abgeschafft. Um die Zollvergünstigungen nutzen zu können, müssen Waren die in den jeweiligen Abkommen enthaltenen Ursprungsregeln erfüllen. In der Access2Markets werden schrittweise die präferenziellen Ursprungsregeln aller EU-Handelsabkommen integriert. Es ist ein Vergleich der Ursprungsregeln unterschiedlicher EU-Handelsabkommen möglich, so wie auch auf der Internetseite Warenursprung und Präferenzen online (WuP online) der deutschen Zollverwaltung.
Zollabbaustufen aus Handelsabkommen sind unter dem Punkt „Zölle“ im „My Trade Assistant“ integriert.
 
ROSA ist eine interaktive Checkliste, mit deren Hilfe Unternehmen ermitteln können, welche Regeln ihre Waren erfüllen müssen, damit diese einen präferenziellen Ursprung erhalten und Zölle gespart werden können. Das Ergebnis kann dokumentiert und ausgedruckt werden. 

Sanktionen

Die Sanktionen der EU gegen Drittländer sind mit den Importinformationen der jeweiligen Drittländer verknüpft. Diese Informationen sind nur ein erster Anhaltspunkt und müssen durch das exportierende Unternehmen genau geprüft werden. Vorübergehend wurden die von Russland/Belarus gegen die EU verhängten Beschränkungen zur Information mit aufgenommen.

Handelsstatistiken 

Die Datenbank enthält sämtliche Handelsdaten der EU für den Import oder Export auf Produkt- und Länderebene. Es kann auf Basis der einzelnen Mitgliedsstaaten oder für die gesamte EU recherchiert werden.

Trade barriers 

Diese Funktion ist im „My Trade Assistant“ unter „Trade barriers” integriert. Bestehende Handelsbarrieren im Ausland können direkt an die Generaldirektion Handel der EU gemeldet werden. Die zentrale Anlaufstelle der EU zur Meldung von Handelsbarrieren wird auf der Startseite angezeigt. Dort können sich Unternehmen beschweren, wenn sie mit Handelshemmnissen in Drittländern konfrontiert sind.