Zollinformationen

Zoll-Portal & EU-Trader-Portal

1. Deutsches Zoll-Portal

Das deutsche Zoll-Portal ist der zentrale digitale Zugang zu einer Vielzahl von Zolldienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:
Eine Übersicht über die Vielzahl von Dienstleistungen für Unternehmen im Zoll-Portal ist auf der Internetseite des Zolls veröffentlicht.
Mit der Ende August 2026 veröffentlichten neuen Version des Zoll-Portals wurden verschiedene Änderungen eingeführt. Diese sind auf der Internetseite des Zoll-Portals unter „Neuerungen – das hat sich geändert“ beschrieben.

Zugang: Unternehmenskonto, Elsterzertifikat und/oder Zoll-Ident-App

Erforderlich sind ein Unternehmenskonto sowie ein Elster-Zertifikat. Je nach Unternehmensgröße benötigen mehrere Mitarbeitende einen Zugang. Es können unterschiedliche Berechtigungen für die einzelnen Mitarbeitenden festgelegt werden. Die Ausstellung und Zuteilung unterschiedlicher Elster-Zertifikate sind relativ aufwändig und unbeliebt. Dieses Problem löst die Zollverwaltung mit der seit Mai 2024 verfügbaren Zoll-Ident-App. Damit benötigt nur noch der Hauptbenutzer im Unternehmen ein Elster-Zertifikat. Für die weiteren Nutzer können individuelle Nutzer-Codes generiert werden, die Nutzer erhalten damit dann einen Zugang zum Zoll-Portal. Die Zoll-Ident-App ist in den jeweiligen App-Stores (App Shop beziehungsweise App Store) enthalten.

2. EU-Trader-Portal (für mitgliedstaatenübergreifende Bewilligungen)

Über das EU-Trader-Portal werden Bewilligungen beantragt, die in mehreren EU-Mitgliedsstaaten gelten. Neben einigen sehr speziellen Bewilligungen ist das insbesondere die Zentrale Abwicklung für die Ausfuhr und neu auch die Zentrale Zollabwicklung für die Einfuhr. Weitere Bewilligungen wie der “zugelassene Aussteller (ACP)” laufen ebenfalls über das Trader-Portal: Die neue Bewilligung dient der elektronischen Ausstellung von T2L/F-Statusnachweisen. Diese sind für Sendungen in steuerliche Sondergebiete innerhalb der EU erforderlich beispielsweise für die Kanarischen Inseln. Auch der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) läuft über das Berechtigungsmanagement des EU-Trader-Portals.
In der ATLAS Info 0416/23 werden die Einzelheiten zum EU-Trader-Portal geschildert. Für den Zugang zum EU-Trader-Portal ist zunächst ein Zugang zum deutschen Zoll-Portal erforderlich. Dieser erfolgt über die Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“ im Zoll-Portal (siehe 1.)
Achtung, seit 26. Februar 2026 ist für den Zugang zu CBAM und EU-Trader-Portal ebenfalls eine höhere Vertrauensstufe (Elster/IdentApp) erforderlich! Zugang mit Mail und Passwort reicht auch hier nicht mehr aus.

3. Newsletter-Angebot des Zolls

Der Zoll bietet einen Newsletter-Service für zahlreiche Themengebiete an. Anmeldung und Konfiguration erfolgen auf der Internetseite des Zolls.

Quelle: IHK Region Stuttgart, Generalzolldirektion