Einfuhranmeldungen
CCI: Zentrale Zollabwicklung Import
1. Wie funktioniert CCI?
Beim „Centralised Clearance for Import“ (CCI) laufen alle Importanmeldungen eines Unternehmens in einem zentralen überwachenden Zollamt am Sitz des Unternehmens zusammen, unabhängig davon, bei welchem Zollamt in der EU die Ware ankommt. Damit wird die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörde wesentlich erleichtert. Das überwachende Zollamt ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Einfuhr. Grenzzollstellen und überwachende Zollstelle wiederum tauschen die für die Freigabe der Ware erforderlichen Daten miteinander aus. Die sonst üblichen Transitverfahren werden überflüssig.
2. Fallbeispiel
Ein Unternehmen mit Sitz in Magdeburg importiert Ware aus den USA. Diese kommt per Seefracht in Rotterdam an. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens erstellt eine ATLAS-Importanmeldung und schickt diese an das kontrollierende Zollamt (Supervising Customs Office SCI) in Magdeburg. Nach dort erfolgter Prüfung und Kontrolle werden die Daten an das Zollamt in Rotterdam (Presentation Customs Office PCI) geschickt. Rotterdam prüft auf eventuelle national erforderliche Codierungen und schickt die Daten wieder zurück an das SCI nach Magdeburg. Dort wird die Ware frei gegeben, das Unternehmen kann sofort über die Ware verfügen.
3. Vorteile
- Unternehmen benötigen Zollpersonal nur noch an einem Standort.
- Die Zollabwicklung liegt vollständig in der Hand der Unternehmen und muss nicht über Dienstleister abgewickelt werden. Die Steuerung und Kontrolle der Dienstleister sowie die Kosten für diese entfallen.
- Alle Daten sind in einem System und von dort abrufbar. Das erleichtert es Unternehmen, Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem Import zu erfüllen (zum Beispiel CBAM, EUDR, LKSPG und andere).
- Versandverfahren sind nicht mehr notwendig.
- Unternehmen gewinnen an Flexibilität. Sie können schneller über die Ware verfügen und ihre Logistikprozesse optimieren.
- Betriebsprüfungen finden nur an einem Standort statt.
4. Nachteile
- Unternehmen benötigen für die Nutzung von CCI eine Bewilligung. Hierzu ist das EU-Trader-Portal zu nutzen.
- Es handelt sich um ein komplexes IT-Verfahren.
- In der Zentrale fällt mehr Arbeit an, unter Umständen muss Personal aufgestockt werden.
- Noch nicht alle EU-Mitgliedsstaaten nehmen an CCI teil.
- Noch nicht alle Verfahren sind möglich.
- Das Verfahren befreit nicht von der Meldepflicht im Zusammenhang mit der Einfuhrumsatzsteuer.
5. Zeitplan für die Umsetzung
CCI soll in zwei Phasen umgesetzt werden. Phase 1 startete am 1. Juli 2024. In dieser ersten Phase funktioniert die zentrale Einfuhranmeldung nur für Standardzollanmeldungen sowie für bestimmte Waren (verbrauchsteuerpflichtige Waren und Marktordnungswaren sind ausgenommen) und bestimmte Zollverfahren (vorübergehende Verwendung ist ausgenommen). Ebenso ist CCI für den Handel mit steuerlichen Sondergebieten ausgenommen.
6. Fazit
Die zentralisierte Einfuhrabfertigung verspricht Erleichterung. Im Moment ist sie jedoch noch mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Größter Stolperstein ist momentan, dass ihre Nutzung CCI-Unternehmen (noch?) nicht von der EUST-Meldepflicht befreit.
7. Weitere Informationen
Die EU-Kommission bietet im EU-Lernportal für Zoll und Steuern einen einstündigen Online-Kurs zu Phase 1 von CCI an.
Quelle: IHK Region Stuttgart