Elektronische Zollanmeldung

Einfuhranmeldungen für Postsendungen

Für gewerbliche Anmelder ist die Nutzung der Internetzollanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) verpflichtend. Die Einführung dieses Verfahrens am 1. April 2024 dient der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Digitalisierung von Zollanmeldungen. Die Änderungen betreffen Wirtschaftsbeteiligte, die weder am ATLAS-Verfahren teilnehmen noch einen Dienstleister mit der Zollanmeldung beauftragen.
Laut Generalzolldirektion (GZD) müssen Wirtschaftsbeteiligte alle Waren elektronisch zur Zollabfertigung anmelden. Die Abgabe mündlicher Zollanmeldungen für Postsendungen bis 150 Euro ist nicht mehr zulässig. Die Internetzollanmeldung für Post- und Kuriersendungen ist eine neue Form der elektronischen Zollanmeldung für Sendungen bis zu einem Sachwert von 150 Euro.
Die IPK wird mit der neuen Fachanwendung ATLAS-IMPOST umgesetzt. Die IPK enthält einen verringerten Datenkranz gegenüber der Standardzollanmeldung und Internetzollanmeldung (IZA). Die IPK kann über das Zoll-Portal unter der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" oder per eZOLL-App von den Wirtschaftsbeteiligten abgegeben werden. Dazu ist eine Registrierung im Zoll-Portal notwendig, die mittels ELSTER-Zertifikat oder eines elektronischen Personalausweises erfolgt.

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)