Elektronische Zollanmeldung

Einfuhranmeldungen für Postsendungen

Ab dem 1. April 2024 wird die Nutzung der Internetzollanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) für gewerbliche Anmelder verpflichtend. Mit dieser Änderung werden die EU-Vorgaben zur Digitalisierung bei Zollanmeldungen realisiert. Die Änderungen betreffen Wirtschaftsbeteiligte, die nicht am ATLAS-Verfahren teilnehmen oder einen Dienstleister beauftragen.
Laut Generalzolldirektion (GZD) müssen Wirtschaftsbeteiligte ab dem 1. April 2024 anders als bisher alle Waren mit einer elektronischen Zollanmeldung anmelden. Die Abgabe mündlicher Zollanmeldungen für Postsendungen bis 150 Euro ist dann nicht mehr zulässig. Die Internetzollanmeldung für Post- und Kuriersendungen ist eine neue Form der elektronischen Zollanmeldung für Sendungen bis zu einem Sachwert von 150 Euro.
Die IPK wird mit der neuen Fachanwendung ATLAS-IMPOST umgesetzt. Die IPK enthält einen verringerten Datenkranz gegenüber der Standardzollanmeldung und Internetzollanmeldung (IZA). Die IPK kann über das Zoll-Portal unter der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" von den Wirtschaftsbeteiligten abgegeben werden. Dazu ist eine Registrierung im Zoll-Portal notwendig, die mittels ELSTER-Zertifikat oder eines elektronischen Personalausweises erfolgt.
 
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer