Nachweis des Unionscharakters
Seit 1. März 2024 werden die Statusnachweise T2L und T2LF für Wirtschaftsbeteiligte elektronisch über das System Proof of Union Status (PoUS) ausgestellt und bei der Gestellung nach Wiederverbringung in das Zollgebiet der Union verwendet. Die Statusnachweise stellen sicher, dass die Waren zollfrei eingeführt werden können.
Alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren haben grundsätzlich ohne weiteren Nachweis den zollrechtlichen Status von Unionswaren. Der Nachweis des Unionscharakters ist grundsätzlich dann erforderlich, wenn Unionswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten vorübergehend auch außerhalb des Zollgebiets befördert werden (insbesondere im Seeverkehr), ohne dass sich der zollrechtliche Status als Unionswaren ändern soll.
Der Unionscharakter wird über T2L Daten beziehungsweise in den Fällen, in denen Waren in nicht zum Steuergebiet der Union gehörende Gebiete oder aus solchen befördert werden (z. B. Kanarische Inseln), durch T2LF Daten belegt.
Der Nachweis des Unionscharakters wird grundsätzlich elektronisch im System PoUS erstellt. Der Zugriff auf das System PoUS erfolgt über das EU-Trader-Portal. Der Zoll hat eine Handreichung zur Nutzung des Systems veröffentlicht.
Bei einem Sendungswert von bis zu 15.000 Euro kann der Nachweis auf einem Handelsdokument erfolgen (zum Beispiel durch Vermerk T2L mit Unterschrift und Zollstellennummer auf der Rechnung).
Zum 1. Juli 2025 ist die Nutzung von Rechnungen oder Beförderungspapieren bei einem Warenwert von über 15.000 Euro entfallen. Das gilt auch für die von zugelassenen Ausstellern vereinfacht ausgestellten Statusnachweise in Form von Rechnungen oder Beförderungspapieren oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro.
Weiterführende Informationen
- zum System PoUS sowie zum Nachweis mit Handelspapier und Warenmanifest auf der Internetseite des Zolls
- zum zollrechtlichen Status von Waren in der Kurzinfo Zollrechtlicher Status von Waren, UCC (Quelle: TAXUD)
Im e-Learning Portal der DG TAXUD stehen folgende Lernmodule zur Verfügung:
- zum zollrechtlichen Status von Waren in der Kurzinfo Zollrechtlicher Status von Waren, UCC (Quelle: TAXUD)
Im e-Learning Portal der DG TAXUD stehen folgende Lernmodule zur Verfügung:
- Proof of Union Status System for Economic operators
- EU Customs Trader Portal
- Customs status of goods
Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Generalzolldirektion