Carnet A.T.A.

Russland, Belarus und Ukraine

Planen Sie eine Reise in die Ukraine und benötigen für Ihre Waren zur vorübergehenden Ausfuhr ein Carnet A.T.A., dann setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen IHK in Verbindung.
Für Russland und Belarus können keine Carnets A.T.A. ausgestellt werden.
Die vorübergehende Verwendung von Waren in Russland und Belarus ist schwierig. Die für eine Freistellung von Abgaben und für eine bürokratiearme Einfuhrabwicklung benötigten Zolldokumente, sogenannte Carnets A.T.A., können für diese Länder nicht ausgestellt werden.
Die Allianz Trade hat den DIHK informiert, dass aufgrund der EU-Finanzsanktionen bei Carnet-Ausfällen keine Bürgschaftszahlungen nach Russland und Belarus mehr erfolgen können.
Über die aktuellen Entwicklungen im Russland-Ukraine-Konflikt halten wir Sie auf dieser Internetseite der IHK Magdeburg auf dem Laufenden.

Quelle: DIHK