Nr. 3331222
International / Außenwirtschaft

Carnet A.T.A.

Seit 1. Juni 2026
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Die Vereinigten Arabischen Emirate führen zum 9. November 2026 das volldigitale Carnet ein. Bei der Ein- und Wiederausfuhr ist künftig ein QR-Code vorzulegen.

Ihr IHK-Reisepass für Waren
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Mit einem Carnet A.T.A. haben Sie die Möglichkeit, Berufsausrüstung, Warenmuster sowie Messegüter vorübergehend zollfrei im Ausland zu verwenden.

Carnet A.T.A.
Carnet ATA - Bild zum Erklärfilm © explainity / IHK24

Das Carnet A.T.A. ermöglicht ein schnelles, unbürokratisches und abgabenfreies Passieren der Zollstellen. Für einige Länder gibt es Besonderheiten.