Nr. 3331222
International / Außenwirtschaft

Carnet A.T.A.

Seit 1. Juni 2026
ATA Logo © ICC

Seit 1. Juni steht das volldigitale Carnet zur Verfügung – ein bedeutender Meilenstein für die internationale Wirtschaft.

Ihr IHK-Reisepass für Waren
ATA Logo © ICC

Mit einem Carnet A.T.A. haben Sie die Möglichkeit, Berufsausrüstung, Warenmuster sowie Messegüter vorübergehend zollfrei im Ausland zu verwenden.

Carnet A.T.A.
Carnet ATA - Bild zum Erklärfilm © explainity / IHK24

Das Carnet A.T.A. ermöglicht ein schnelles, unbürokratisches und abgabenfreies Passieren der Zollstellen. Für die Türkei ist eine elektronische Vorabanmeldung verpflichtend.