Wahl der IHK-Vollversammlung - allgemeine Infos / FAQs

Die Unternehmen der Region wählen 2022 ihr Parlament der Wirtschaft neu. Hier haben wir für Sie die allgemeinen Infos bzw. unsere FAQs zusammengefasst.

Was ist eine Vollversammlung?

Die Vollversammlung vertritt die Interessen der lippischen Unternehmer in wirtschaftlichen Fragen gegenüber allen anderen Interessengruppen, wie beispielsweise Politik oder Verwaltung. Bei der Vielfalt der lippischen Unternehmen und den oft ungleichen Interessen ist das keine leichte Aufgabe, der sich die 55 unmittelbar gewählten Unternehmensvertreter aus allen in Lippe ansässigen Wirtschaftszweigen stellen.
Die Vollversammlung ist deshalb spiegelbildlich zur Wirtschaftsstruktur Lippes aufgebaut. In Wahlgruppen werden die Wirtschaftszweige oder Branchen entsprechend der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten des IHK-Bezirks, der Sachnähe verschiedener Gewerbegruppen sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen zusammengefasst. Sie erhalten, gemessen an ihrer Bedeutung für Lippe, eine bestimmte Anzahl an Sitzen. Jeder Unternehmer kann dann alle fünf Jahre die Vertreter seiner Wahlgruppe und damit seiner unternehmerischen Interessen wählen. Es gilt: Ein Unternehmen gleich eine Stimme, unabhängig davon, ob es sich um einen Ein-Mann-Betrieb oder einen internationalen Konzern handelt.
Ein solch komplexes Verfahren ist wichtig, denn schließlich bestimmt die Vollversammlung in ihren vier jährlichen Sitzungen über die inhaltliche Arbeit der IHK Lippe zu Detmold: über den Umgang mit wirtschaftlichen Themen, die die lippischen Unternehmer berühren, aber auch über die Verwendung der finanziellen Mittel und die Höhe der Beiträge und Gebühren.

Wie viele Mitglieder hat die Vollversammlung?

Gemäß § 1 der Wahlordnung der IHK Lippe zu Detmold besteht die Vollversammlung aus 55 unmittelbar gewählten Mitgliedern. Bis zu sechs Mitglieder können in mittelbarer Wahl von den unmittelbar gewählten Vollversammlungsmitgliedern gewählt werden, die insoweit als Wahlmänner handeln. Die Mitglieder der Vollversammlung sind Vertreter aller Kammerzugehörigen und nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.

Wen soll ich wählen? Ich kenne keinen Kandidaten.

Die durch die unmittelbare Wahl vergebenen Sitze in der Vollversammlung der IHK Lippe zu Detmold verteilen sich auf 12 Wahlgruppen, die alle Branchen der lippischen Wirtschaft repräsentieren. Die Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, werden im Zeitraum vor der Wahl in der IHK-Zeitschrift Lippe Wissen & Wirtschaft sowie auf dem Internetauftritt der IHK Lippe zu Detmold vorgestellt.

Wer hat die Kandidatinnen und Kandidaten zur IHK-Wahl ausgewählt?

Jeder Unternehmer, der kandidieren möchte, kann einen Wahlvorschlag einreichen. Voraussetzung ist, dass er wählbar ist und fünf Unterstützerunterschriften eingesammelt hat. Die Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter formell geprüft und in einer Liste zusammengefasst.

Wer ist wählbar?

Wählbar für die Vollversammlung der IHK Lippe zu Detmold sind Bewerberinnen und Bewerber, die
  • volljährig,
  • zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt und
  • entweder selbst Mitglied unserer IHK oder
  • für ein Mitglied unserer IHK vertretungsberechtigt sind.
Wählbar sind auch
  • im Handelsregister eingetragene Prokuristen und
  • besonders bestellte Bevollmächtigte.

Wer sind die Kandidat:innen?

Hier finden Sie die Kandidatinnen und Kandidaten, die zur Wahl in die IHK-Vollversammlung stehen.

Wer sind die Gewählten?

Hier finden Sie die Gewählten!

Was ist das komplette Ergebnis?

Hier finden Sie das vollständige Ergebnis aller Kandidatinnen und Kandidaten!

Wer ist bei der IHK-Wahl wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen unserer IHK (Kammerzugehörige). Jedes Mitgliedsunternehmen hat eine Stimme. Folgende Gruppierungen können das Wahlrecht ausüben:
  • Kammerzugehörige, natürliche Personen üben das Wahlrecht in der Regel selbst aus (es sei denn, es besteht Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung durch einen gesetzlichen Vertreter).
  • Kammerzugehörige, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten üben das Wahlrecht durch eine Person aus, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.
  • Das Wahlrecht kann auch ein im Handelsregister eingetragener Prokurist ausüben.
  • Kammerzugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im Kammerbezirk gelegen ist, können das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausüben (es sei denn, eine im Kammerbezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle wird von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet).

Gibt es eine Wahlpflicht?

Nein, eine Wahlpflicht gibt es nicht. Wir empfehlen unseren Mitgliedern jedoch von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, um den Kurs der gesamtwirtschaftlichen Interessenvertretung durch die Vollversammlung unserer IHK mitzubestimmen und der Stimme der Wirtschaft gegenüber der Politik und der Verwaltung mehr Gewicht zu verleihen.

Was sind Wahlgruppen?

Die Zusammensetzung der Vollversammlung ist ein Spiegelbild der lippischen Wirtschaft. Um dies sicherzustellen, wird in 12 branchenspezifischen Wahlgruppen gewählt. Jede Wahlgruppe ist gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Vollversammlung vertreten. Die Sitzverteilung nach Wahlgruppen wurde am 17. März 2022 von unserer Vollversammlung beschlossen. Jede Wahlgruppe kann beliebig viele Wahlvorschläge unterbreiten.

Kann ich die Wahlgruppe wechseln?

Alle Wahlberechtigten haben in der Zeit vom 20.06.22 - 01.07.22 die Möglichkeit, ihre Wahlgruppenzugehörigkeit einzusehen, zu überprüfen und ggfs. anpassen zu lassen, sofern der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens dazu Anlass gibt.
Wenn Sie Ihre Wahlgruppe wechseln wollen, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf unter
  • wirtz@detmold.ihk.de Tel.: 05231-7601-55,
  • oder jochens@detmold.ihk.de, Tel.: 05231-7601-43

Wie wird gewählt?

Sie können Ihre Stimme für die Vollversammlungswahl 2022 nur per Briefwahl abgeben.

Wann erhalte ich die Wahlunterlagen zur IHK-Wahl?

Die Unterlagen für die Briefwahl werden ab dem 10. Oktober 2022 verschickt.

Ich habe meine Wahlunterlagen nicht erhalten/verlegt. Was kann ich tun?

Wenn Sie Ihre Wahlunterlagen nicht erhalten oder verlegt haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung unter
  • wirtz@detmold.ihk.de Tel.: 05231-7601-55,
  • oder jochens@detmold.ihk.de, Tel.: 05231-7601-43.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Das Briefwahlverfahren verläuft wie folgt:
  1. Schritt 1: Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel Ihre Kandidaten an. Achtung: Sie dürfen nicht mehr Kandidaten ankreuzen als zulässig. Die zulässige Anzahl ist auf dem Stimmzettel vermerkt.
  2. Schritt 2: Legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verkleben Sie den Umschlag.
  3. Schritt 3: Unterschreiben Sie den Wahlberechtigungsschein gut leserlich.
  4. Schritt 4: Legen Sie den unterschriebenen Wahlberechtigungsschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag zusammen in den Rücksendeumschlag und verschließen Sie diesen.
  5. Schritt 5: Der Rücksendeumschlag muss bis zum Ende der Wahlfrist bei der IHK Lippe zu Det-mold eingegangen sein. Das Porto bezahlt die IHK.

Wer stellt das Ergebnis der IHK-Wahl fest?

Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlleiter das Wahlergebnis fest, fertigt über den Wahlablauf eine Niederschrift an und macht die Namen der gewählten Bewerber bekannt.

Wann und wo wird das Ergebnis der IHK-Wahl bekannt gegeben?

Das Wahlergebnis wird durch den Wahlleiter im Anschluss an die Stimmauszählung festgestellt und dann unverzüglich in IHK-Zeitschrift Lippe Wissen & Wirtschaft sowie auf der IHK-Internetseite bekannt gegeben.

Was passiert nach der IHK-Wahl?

Nach der Wahl konstituiert sich die Vollversammlung und wählt ihren Präsidenten sowie das Präsidium. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und mindestens zwei Vizepräsidenten, welche die Vollversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer Wahlperiode wählt.

Was ist die gesetzliche Grundlage der Vollversammlung?

Die Mitglieder der Vollversammlung werden gemäß § 5 des IHK-Gesetzes gewählt. Nähere Einzelheiten zur Wahl regeln Satzung und Wahlordnung der IHK Lippe zu Detmold, die von der Vollversammlung beschlossen wurden.

An wen wende ich mich mit weiteren Fragen?

Ihre Ansprechpartner zu Themen der Wahl sind
  • Svenja Jochens, jochens@detmold.ihk.de, Tel.: 05231-7601-43
  • und Sylvia Wirtz, wirtz@detmold.ihk.de Tel.: 05231-7601-55.
Das Bild zeigt das Logo der IHK-Vollversammlungswahl 2022.