Rechtsgrundlagen
Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Neben den gesetzlichen Vorschriften des Bundes (Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern - IHK-Gesetz) und des Landes (insbesondere das Gesetz über die Industrie- und Handelskammern im Land Nordrhein-Westfalen) bildet das Satzungsrecht die Grundlage der Arbeit der IHK Lippe.
Im IHK-Gesetz ist dabei geregelt, dass die Satzungsgebung, die Wahlordnung, die Beitragsordnung und auch die Gebührenordnung der Beschlussfassung durch die IHK-Vollversammlung unterliegen. Aufsichtsbehörde für die IHK ist das für Wirtschaft zuständige Landesministerium.
Nachfolgend können Sie die Rechtsgrundlagen der IHK-Arbeit einzeln einsehen.
