17.01.2022

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

Antragstellung ab sofort wieder möglich
Zuschüsse für Unternehmensinvestitionen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seit Jahren Unternehmen, die investieren und neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern mit dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP).
„Der Kreis Lippe gehört mit allen Städten und Gemeinden zur Fördergebietskulisse“, teilt Elke Stinski, Fördermittelberaterin der IHK Lippe zu Detmold (IHK Lippe) mit. Anträge können grundsätzlich von Industrieunternehmen und bestimmten Dienstleistern (sogenannte „Positivliste“) gestellt werden. Dienstleister:innen und der Großhandel, die nicht auf der Positivliste stehen, können gegebenenfalls dennoch antragsberechtigt sein, wenn sie einen überwiegend überregionalen Absatz (Radius über 50 km) nachweisen können. Nicht antragsberechtigt sind u. a. Einzelhandel (sofern nicht Versandhandel), Bau- und Transportunternehmen, Altenheime und Energieversorger.
Gefördert werden Anschaffungen in neue Wirtschaftsgüter, die aktiviert werden und mindestens fünf Jahre im Unternehmen verbleiben. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 150.000 Euro.
Kleine Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) werden mit maximal 20 Prozent Zuschuss und mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) mit maximal 15 Prozent gefördert. Sofern ein Unternehmen noch Freiräume im Anwendungsgebiet der „De-minimis“-Verordnung (maximal 200.000 Euro bezogen auf drei Steuerjahre) hat, kann die Förderung für kleine Unternehmen bei bis zu 50 Prozent liegen und für mittlere bei bis zu 40 Prozent. Für große Unternehmen gelten Sonderbedingungen. Die Höhe der förderbaren Kosten wird allerdings begrenzt durch die Anzahl der neu geschaffenen (bewertet mit 400.000 € je neuem Arbeitsplatz) bzw. gesicherten Dauerarbeitsplätze (200.000 €).
Ansprechpartnerin in der IHK Lippe: Elke Stinski, Tel. 05231 7601 – 30 bzw. E-Mail: stinski@detmold.ihk.de. Die IHK ist auch bei der Antragstellung behilflich.