Freie Gewerberäume

Wer freie Gewerberäume im Kammerbezirk anbietet bzw. sucht, hat die Möglichkeit, eine kostenlose Anzeige in der Kammerzeitschrift
zu veröffentlichen. Das Angebot bzw. die Nachfrage muss zuvor einem Makler ohne erfolgreiche Vermittlung vorgelegen haben.
Dies ist der IHK gegenüber schriftlich zu belegen. Anzeigentexte nimmt die IHK grundsätzlich nur schriftlich entgegen.