Landesentwicklungsplan NRW

Aufgabe eines Landesentwicklungsplans

Der Landesentwicklungsplan (LEP) stellt die wesentlichen Weichen für die Ausweisung zum Beispiel von künftigen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten, Kraftwerksstandorten und Flächen für Windkraftanlagen. Sowohl die Bezirksregierung Detmold als auch die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk müssen sich bei neuen Regionalplänen, Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen an die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes halten.
Der LEP NRW ist 2017 in Kraft getreten. Die lippische Wirtschaft ist mit dem Ergebnis nur bedingt zufrieden. Sorge bereitet der IHK insbesondere die künftige Siedlungsflächenpolitik aber auch Formulierungen zum Flughafen Paderborn/Lippstadt und einem möglichen Nationalpark Senne.

Fachbeitrag der Wirtschaft zum LEP

Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen haben bereits im Vorfeld einen wirtschaftlichen Fachbeitrag für den LEP-Entwurf erarbeitet. Kern des Fachbeitrags sind elf Thesen für eine wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung des Landesentwicklungsplans. Daraus abgeleitet wurden Positionen formuliert zu den zentralen Handlungsfeldern Gewerbe und Industrie, Verkehr und Logistik, Energieversorgung sowie Freiraum und Rohstoffsicherung.

Bewertung der LEP-Entwürfe

Die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in NRW haben die zwei LEP-Entwürfe aus wirtschaftlicher Sicht eingehend bewertet und gemeinsame Stellungnahmen dazu abgegeben.
Ergänzend hat die Wirtschaft aus Ostwestfalen-Lippe zu beiden Entwürfen aus regionaler Sicht Stellung bezogen. Zentraler Kritikpunkt im Hinblick auf den ersten Entwurf war die strikte Beschränkung des Flächenverbrauchs. Bezogen auf den zweiten Entwurf wurde etwa die Benachteiligung Ostwestfalen-Lippes gegenüber dem Rheinland und dem Ruhrgebiet thematisiert. Zudem sprachen sich die IHKs gegen eine Zielausweisung des Nationalparks Senne im Rahmen des LEPs aus.
Ferner haben sich die IHKs Lippe zu Detmold und Ostwestfalen zu Bielefeld der „Detmolder Erklärung I“ sowie der „Detmolder Erklärung II“ angeschlossen. Beide Resolutionen wurden von der Mehrheit der im Regionalrat vertreten Fraktionen im Februar 2014 sowie im Dezember 2015 beschlossen.