ADR 2025 - Leitfaden veröffentlicht
Anfang 2025 tritt turnusmäßig das geänderte internationale Gefahrgutrecht „ADR 2025“ in Kraft. Das bisherige ADR 2023 kann noch bis 30.06.2025 angewandt werden, abgesehen von einigen speziellen Übergangsvorschriften mit zum Teil längerer Laufzeit.
Der Bundesverband Spedition und Logistik e.V. (DSLV) hat auf seiner Homepage die wichtigsten Änderungen aus Sicht der Transportunternehmen, z. B. zu Natriumbatterien als Leitfaden veröffentlicht.
