Inklusion in der Wirtschaft

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Egal wie man aussieht, welche Sprache man spricht oder ob man eine Behinderung hat. „Inklusion von Menschen mit Behinderung“ beschreibt die gleichberechtigte Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen an der Gesellschaft, Politik, Kultur, Sport sowie am Arbeitsleben.
Im Juni 2011 wurde der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verabschiedet. Zentraler Leitgedanke ist die Inklusion: Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte der Gesellschaft. Es geht also nicht darum, Sonderrechte zu schaffen, sondern die Menschenrechte zu konkretisieren.
Zentrales Thema ist die aktive Teilnahme am Arbeitsleben. Ausbildung und Beschäftigung stärken das Selbstvertrauen, sind sinnstiftend und schaffen soziale Kontakte. Die Umsetzung der Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der sich alle im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbringen müssen. Als Arbeitgeber können Sie mit gutem Beispiel vorangehen - und davon profitieren.
Nach einem Unfall oder einer im Verlauf der Erwerbstätigkeit eintretenden Krankheit, stehen Unternehmen oft vor der Herausforderung, den Arbeitnehmer mit Handicap beim Eingliederungsprozess in das Erwerbsleben zu unterstützen, die Arbeitsumgebung zu modifizieren und ihn so wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren
Am 06.10.2026 ab 15 Uhr Come Togehter
Start um 15:30 Uhr
Dauer: etwa 2 Stunden
Alle Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.
Kostenlose Beratung zum Thema Inklusion im Betrieb erhalten Sie bei Kathrin Fritzen, EAA (Einheitliche Ansprechpartner für Arbeitgeber).
Terminvereinbarung bitte per Mail anfragen.