Stanz- und Umformmechaniker:innen
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung für die ersten
drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im
Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in dem Prüfungsbereich Herstellen einer Werkzeuganbaukomponente statt.
Dabei sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1
der Abschlussprüfung waren, in Teil 2 der Abschlussprüfung nur insoweit einbezogen werden,
als es für die Feststellung der Berufsbefähigung erforderlich ist.
Teil 2 besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Rüsten, Anfahren und Überwachen einer Produktionsanlage,
2. Produktionstechnik,
3. Produktionssysteme,
4. Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungsbereich Rüsten, Anfahren und Überwachen einer Produktionsanlage
Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Rüsten, Anfahren und Überwachen einer Produktionsanlage einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen.
Allgemeine Unterlagen:
Unterlagen Betrieblicher Auftrag: