Prüfungsinformationen für die Ausbildung zur/zur Tiefbaufacharbeiter:in
Information für die Praxis, Stand: Oktober 2025
1. Allgemeines
Die Stufenausbildung wurde durch das Anrechnungsmodell abgelöst. Zweijährige Berufe sind weiterhin anschlussfähig an die dreijährigen Qualifikationen.
Die Ausbildung zum/zur Tiefbaufacharbeiter/-in Straßenbauarbeiten dauert 24 Monate.
Die Ausbildung zum/zur darauf aufbauenden Straßenbauer/-in dauert weitere 12 Monate.
2. Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
2.1 Praktischer und schriftlicher Teil (7 Stunden)
Prüfungsbereich: Durchführen von Arbeiten im Tiefbau
Prüfungszeit:
6 Stunden für die Arbeitsaufgabe und die Dokumentation (Arbeitsplanung)
60 Minuten für die schriftlichen Aufgaben
Prüfungszeit:
6 Stunden für die Arbeitsaufgabe und die Dokumentation (Arbeitsplanung)
60 Minuten für die schriftlichen Aufgaben
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Herstellen von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Rinnen oder
- Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen sowie Versetzen von Einbauteilen.
Der Erstellungsausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.
3. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
3.1 Praktischer Teil (7 Stunden)
Prüfungsbereich: Herstellen von Baukörpern
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 7 Stunden
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 7 Stunden
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Herstellen einer Pflasterdecke und eines Plattenbelages mit Bogen,
- Herstellen einer Pflasterdecke und eines Plattenbelages mit Rinne oder
- Herstellen einer Pflasterdecke und eines Plattenbelages mit Straßenablauf und Anschluss.
Der Erstellungssausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.
3.2 Schriftlicher Teil (3 Stunden)
Prüfungsbereich: Durchführen von Tiefbauarbeiten
Prüfungszeit: 120 Minuten
Prüfungszeit: 120 Minuten
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Im Bereich Tiefbauarbeiten sind vier der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Beschreiben des Lösens, Lagerns, Transportierens und Einbauens von Böden,
- Unterscheiden von Verbauarten,
- Unterscheiden von Konstruktionen von Verkehrsflächen,
- Unterscheiden von Konstruktionen für Infrastrukturleitungen,
- Unterscheiden von Konstruktionen von Schachtbauwerken, Sonderbauwerken oder Konstruktionen mit Fertigteilen,
- Unterscheiden von Wasserhaltungen,
- Unterscheiden von Konstruktionen im Mauerwerksbau und im Beton- und Stahlbetonbau oder
- Unterscheiden von Verfahren von Bohrungen.
Der Erstellungssausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.
Im Bereich Schwerpunkt Straßenbauarbeiten sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Unterscheiden von Messverfahren im Straßenbau,
- Unterscheiden von Entwässerungsarten,
- Unterscheiden und Beschreiben von Pflasterdecken und Plattenbelägen,
- Unterscheiden von Asphaltschichten sowie
- Beschreiben von Untergrund, Unterbau und Oberbau von Verkehrsbauwerken.
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungszeit: 60 Minuten
Prüfungszeit: 60 Minuten
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
4. Übersicht und Gewichtung der Prüfungsbereiche
4.1 Zwischenprüfung (0 %)
Die Zwischenprüfung dient als Lernstandserhebung, um zu sehen, in welchen Bereichen die Auszubildenden evtl. noch besonderen Schulungsbedarf haben.
| Prüfungsbereiche | Aufgaben | Vorgabezeit | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| Durchführen von Arbeiten im Tiefbau (praktisch) |
1 Arbeitsaufgabe + 2 Aufgaben Arbeitsplanung (Dokumentation) | 6 h (inkl. Richtzeit 30 min für Arbeitsplanung; 10 %) |
50 % |
| Durchführen von Arbeiten im Tiefbau (schriftlich) |
10 gebundene Aufgaben (40 %) Projekt mit 4 ungebundenen Aufgaben (60 %) |
60 min | 50 % |
4.2 Abschlussprüfung (100 %)
| Prüfungsbereiche | Aufgaben | Vorgabezeit | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| Herstellen von Baukörpern (praktisch) |
1 Arbeitsaufgabe + 2 Aufgaben Arbeitsplanung (Dokumentation) | 7 h (inkl. Richtzeit 30 min für Arbeitsplanung; 10 %) |
60 % |
| Durchführen von Tiefbauarbeiten (schriftlich) |
25 gebundene Aufgaben (40 %) Projekt mit 8 ungebundenen Aufgaben (60 %) |
120 min | 30 % |
| Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) |
35 gebundene Aufgaben (5 zur Abwahl) (90 %) 2 ungebundene Aufgaben (1 zur Abwahl) (10 %) |
60 min | 10 % |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
