Prüfungsinformationen für die Ausbildung zur/zur Straßenbauer:in
Information für die Praxis, Stand: Oktober 2025
1. Allgemeines
Die Stufenausbildung wurde durch das Anrechnungsmodell abgelöst. Zweijährige Berufe sind weiterhin anschlussfähig an die dreijährigen Qualifikationen.
Die Ausbildung zum/zur Tiefbaufacharbeiter/-in Straßenbauarbeiten dauert 24 Monate.
Die Ausbildung zum/zur darauf aufbauenden Straßenbauer/-in dauert weitere 12 Monate.
2. Abschlussprüfung Teil 1
Die Abschlussprüfung Teil 1 erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
2.1 Praktischer Teil (7 Stunden)
Prüfungsbereich: Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Tiefbauarbeiten
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 7 Stunden
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 7 Stunden
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Es ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Herstellen einer Pflasterdecke und eines Plattenbelages mit Bogen,
- Herstellen einer Pflasterdecke und eines Plattenbelages mit Rinne oder
- Herstellen einer Pflasterdecke und eines Plattenbelages mit Straßenablauf und Anschluss.
Der Erstellungssausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.
2.2 Schriftlicher Teil (2 Stunden)
Prüfungsbereich: Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Tiefbauarbeiten
Prüfungszeit: 120 min
Prüfungszeit: 120 min
Im Bereich Tiefbauarbeiten sind vier der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Beschreiben des Lösens, Lagerns, Transportierens und Einbauens von Böden,
- Unterscheiden von Verbauarten,
- Unterscheiden von Konstruktionen von Verkehrsflächen,
- Unterscheiden von Konstruktionen für Infrastrukturleitungen,
- Unterscheiden von Konstruktionen von Schachtbauwerken, Sonderbauwerken oder Konstruktionen mit Fertigteilen,
- Unterscheiden von Wasserhaltungen,
- Unterscheiden von Konstruktionen im Mauerwerksbau und im Beton- und Stahlbetonbau oder
- Unterscheiden von Verfahren von Bohrungen.
Der Erstellungssausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.
Im Bereich Straßenbauarbeiten sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Unterscheiden von Messverfahren im Straßenbau,
- Unterscheiden von Entwässerungsarten,
- Unterscheiden und Beschreiben von Pflasterdecken und Plattenbelägen,
- Unterscheiden von Asphaltschichten sowie
- Beschreiben von Untergrund, Unterbau und Oberbau von Verkehrsbauwerken.
3. Abschlussprüfung Teil 2
Die Abschlussprüfung Teil 2 erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
3.1 Praktischer Teil (7 Stunden)
Prüfungsbereich: Herstellen von Verkehrsflächen
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 7 Stunden
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 7 Stunden
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Es ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Herstellen einer Pflasterdecke mit Segmentbogenverband,
- Herstellen einer Pflasterdecke mit Schuppenverband,
- Herstellen einer Verkehrsfläche mit Neigungswechsel oder
- Herstellen einer Asphalt- und Pflasterdecke.
Der Erstellungsausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.
3.2 Schriftlicher Teil (4 Stunden)
Prüfungsbereich: Durchführen von Straßenbauarbeiten
Prüfungszeit: 90 min
Prüfungszeit: 90 min
Im Prüfungsbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe entsprechend der technischen Unterlagen zu planen und zu dokumentieren,
- Baustellen einzurichten,
- Material auszuwählen und benötigte Mengen zu berechnen,
- Maschinen zu unterscheiden und auszuwählen,
- Pläne zu lesen und auszuwerten,
- Aufmaße für Straßenbauarbeiten anhand von Skizzen zu erstellen,
- Gefährdungen auf Baustellen zu unterscheiden und Schutzmaßnahmen auszuwählen,
- Verkehrssicherungsmaßnahmen zu beschreiben sowie
- Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beschreiben.
Prüfungsbereich: Durchführen von Tiefbaumaßnahmen
Prüfungszeit: 90 min
Prüfungszeit: 90 min
Im Prüfungsbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die eigene Arbeitsvorbereitung zu beschreiben,
- Messverfahren zu unterscheiden und auszuwählen,
- Prüfverfahren zu unterscheiden und auszuwählen,
- Aufmaße für Tiefbauarbeiten anhand von Skizzen zu erstellen,
- Verfahren und Methoden der Baugrunderkundung zu unterscheiden,
- Verfahren zum Einbauen und Verdichten von Böden zu unterscheiden,
- Verfahren zur Herstellung von Baugruben und Gräben zu unterscheiden und auszuwählen sowie
- Konstruktionen im Tiefbau zu unterscheiden.
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungszeit: 60 Minuten
Prüfungszeit: 60 Minuten
Im Prüfungsbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
4. Übersicht und Gewichtung der Prüfungsbereiche
4.1 Abschlussprüfung Teil 1 (40 %)
| Prüfungsbereiche | Aufgaben | Vorgabezeit | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Tiefbauarbeiten (praktisch) |
1 Arbeitsaufgabe + 2 Aufgaben Arbeitsplanung (Dokumentation) | 7 h (inkl. Richtzeit 30 min für Arbeitsplanung; 10 %) |
60 % |
| Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Tiefbauarbeiten (schriftlich) |
25 gebundene Aufgaben (40 %) Projekt mit 8 ungebundenen Aufgaben (60 %) |
120 min | 40 % |
4.2 Abschlussprüfung Teil 2 (60 %)
| Prüfungsbereiche | Aufgaben | Vorgabezeit | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| Herstellen von Verkehrsflächen (praktisch) |
1 Arbeitsaufgabe + 2 Aufgaben Arbeitsplanung (Dokumentation) | 7 h (inkl. Richtzeit 30 min für Arbeitsplanung; 10 %) |
30 % |
| Durchführen von Straßenbauarbeiten (schriftlich) |
20 gebundene Aufgaben (40 %) Projekt mit 6 ungebundenen Aufgaben (60 %) |
90 min | 10 % |
| Durchführen von Tiefbaumaßnahmen (schriftlich) |
20 gebundene Aufgaben (40 %) Projekt 6 ungebundenen Aufgaben (60 %) |
90 min | 10 % |
| Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) |
15 gebundene Aufgaben (3 zur Abwahl) (40 %) 5 ungebundene Aufgaben (1 zur Abwahl) (60 %) |
60 min | 10 % |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich „Herstellen von Verkehrsflächen“ mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
