Künstliche Intelligenz (KI) - Hinweis zum Einsatz von KI in Ausbildungsprüfungen

Auszubildende, die im Rahmen ihrer IHK-Abschlussprüfung eine betriebliche Aufgabe (z.B. Projektarbeiten, bewertungspflichtige Projektdokumentationen) erstellen und dabei Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, haben folgende Vorgaben zwingend zu beachten:
  1. Eigenständige Leistung: Der Einsatz von KI ist ausschließlich als unterstützendes Hilfsmittel (z.B. zur Ideenfindung, Strukturierung oder sprachlichen Überarbeitung) zulässig. Die Prüfungsleistung muss überwiegend auf der eigenen fachlichen und inhaltlichen Leistung beruhen und eindeutig als solche erkennbar sein. Wichtig: Mit der Einreichung der betrieblichen Aufgabe ist die Eigenständigkeitserklärung in Ausbildungsprüfungen als Deckblatt beizufügen!
  2. Verantwortung des Prüflings: Die vollständige Verantwortung für alle Inhalte der schriftlichen Prüfungsleistung, einschließlich der durch KI generierten Inhalte, trägt der Prüfling. Dies gilt insbesondere für sachlich falsche Angaben, verzerrte Darstellungen, fehlerhafte Quellenangaben, Verstöße gegen Datenschutz-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte sowie die Verletzung geistigen Eigentums anderer.
  3. Kennzeichnungspflicht und Nachvollziehbarkeit der Nutzung von KI: Alle Inhalte, die mithilfe von KI erstellt wurden, sind in der schriftlichen Prüfungsleistung eindeutig als solche zu kennzeichnen.
  4. Quellenangabe: Inhalte, die nicht eigenständig erarbeitet wurden, sind als Zitate zu kennzeichnen. Die verwendeten Quellen sind vollständig und korrekt anzugeben. Bei der Nutzung von KI-Anwendungen ist die jeweilige KI mit vollständigem Namen und URL als Quelle anzugeben.
Wichtiger Hinweis: Die nicht gekennzeichnete Übernahme von KI-generierten Inhalten, fehlende Quellenangaben oder Verstöße gegen die genannten Vorgaben können als Täuschungsversuch gewertet werden und zur Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ (6) führen.
Datenschutzhinweis und Vertraulichkeit: Es ist zu beachten, dass sensible Informationen, personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nur mit der entsprechenden Einwilligung des betroffenen Unternehmens bzw. der betroffenen Personen in KI-Systeme eingegeben werden dürfen.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).