Kaufmann / Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
Mit der Novellierung zum 1. August 2022 wurde der Beruf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen neu geordnet, um den zunehmenden Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft Rechnung tragen. Anstelle der bisherigen Fachrichtungen sind Wahlqualifikationen geplant. Die bisherige Produktorientierung wird in Kundenbedarfsfeldern (zum Beispiel Mobilität, Wohnen, Gesundheit etc.) abgebildet.
Weiterhin neu ist die gestreckte Abschlussprüfung: Teil 1 der Abschlussprüfung (schriftlich), Teil 2 der Abschlussprüfung mit schriftlicher und mündlicher Prüfung.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie unter Tarifregister NRW
Berufskolleg
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden.
Prüfungsgebühr
154,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordnung der IHK
Informationen zur Abschlussprüfung
- Prüfungstermine kaufmännisch
- Anmeldefristen Zwischen- und Abschlussprüfungen
- Erklaerung-zu-Reporten-VO-2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 673 KB)
- Report-Deckblatt-VO-2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 251 KB)
- Formvorschriften Report (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 163 KB)
Die gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 und 2) nach neuer Ausbildungsordnung (AO 2022) kann ausschließlich mit dem notwendigen HIlfsmittel Proximus Bedingungswerk 5 absolviert werden.