Fachinformatiker:in Anwendungsentwicklung

Fachinformatiker:innen Anwendungsentwicklung konzipieren und realisieren kundenspezifische Softwareanwendungen durch den Einsatz von Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle, sowie dem Anwenden von Software-Entwicklungswerkzeugen. Das Testen von Anwendungen und das Beheben von Fehlern durch den Einsatz von Experten- und Diagnosesystemen gehört genauso zu ihren Tätigkeiten, wie das Beraten und Schulen der Benutzer.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie unter Tarifregister NRW

Prüfungsgebühr 

184,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordnung der IHK. Gebührentarif

Berufskolleg

Der/Die Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden.

Abschlussprüfung:

Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
  • Teil 1 der Prüfung mit 20 Prozent Gewichtung (Zeitpunkt: Frühjahr oder Herbst)
     – Prüfungsbereich 1: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
    Es werden nur berufsbildübergreifende Positionen geprüft. Alle IT-Berufe werden die gleiche Teil 1 Prüfung haben.
  • Teil 2 der Prüfung mit 80 Prozent Gewichtung (Zeitpunkt Sommer oder Winter)
    - Prüfungsbereich 2: betriebliche Projektarbeit (50 Prozent )
    - Prüfungsbereich 3: Planen eines Softwareproduktes (schriftlich; 10 Prozent )
    - Prüfungsbereich 4: Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen (schriftlich; 10 Prozent )
    - Prüfungsbereich 5: WiSo (schriftlich; 10 Prozent )

Betriebliche Projektarbeit:

Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll in diesem Prüfungsteil eine betriebliche Projektarbeit von höchstens 80 Stunden (einschließlich Dokumentation) durchführen und dokumentieren. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll er/sie nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, 
  • kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
  • eine Projektplanung durchzuführen,
  • eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen,
  • eine Softwareanwendung zu erstellen oder anzupassen,
  • die erstellte oder angepasste Softwareanwendung zu testen und ihre Einführung vorzubereiten und
  • die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentieren. 
Durch eine Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch soll die Vorgehensweise im Projekt begründet werden.


weitere Informationen finden Sie unter


Informationen und Anträge zur Abschlussprüfung/Projektarbeit (Antrag und Zeitplan) finden Sie unter IT-Berufe Prüfungsinformationen