Industriekaufmann/-frau (ab 01.08.2024)

Um den veränderten Anforderungen der beruflichen Praxis gerecht zu werden, ist das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Industriekaufleute neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst. Die Veröffentlichung der Verordnung ist am 15. März 2024 erfolgt. Der modernisierte Ausbildungsberuf ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung weiter in der Regel drei Jahre.

Informationen zur Novellierung

Die bewährte Grundausrichtung der Ausbildung wird mit der Neuordnung fortgeführt. Generalistisch formulierte Lernziele entlang der industriellen Wertschöpfungskette prägen daher auch künftig den Beruf. Die breit aufgestellten Kernkompetenzen werden unter anderem in folgenden Berufsbildpositionen erworben:
  • Leistungserstellung planen und koordinieren,
  • Logistik und Lagerprozesse planen und steuern,
  • Beschaffung planen und steuern,
  • Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
  • Vertriebsprozesse umsetzen,
  • Personalprozesse umsetzen,
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Um unter dem breiten Dach des Berufes die verschiedensten Branchen- und Unternehmensrealitäten abstrahieren und abbilden zu können, wurden die Lernziele technikoffen und generalistisch formuliert. Zu kleinschrittige Lernzielformulierungen und langatmige Schachtelsätze konnten weitestgehend vermieden werden, was auch die Verständlichkeit des Ausbildungsrahmenplans in der betrieblichen Praxis erhöht.
Hinweis zur Vertragsregistrierung: Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2024 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung. Die Prüfungen finden nach der neuen Prüfungsstruktur der Verordnung statt (gestreckte Abschlussprüfung). Die Zwischenprüfung entfällt und wird durch Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt.

Einsatzgebiete: Spezialisierung in der abschließenden Ausbildungsphase

Die ersten Ausbildungsjahre dienen der Orientierung und dem fundierten Kompetenzerwerb in den verschiedenen betrieblichen Teilbereichen und Abteilungen. Auf diese Kernkompetenzen (siehe oben) aufsetzend erfolgt die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet. Die Dauer des Einsatzgebietes ist idealtypisch mit einem zeitlichen Umfang von ca. sechs Monaten vorgesehen. Nicht selten trägt die Wahl des Einsatzgebietes den während der „Grundausbildung“ festgestellten individuellen Begabungen und Vorlieben der Auszubildenden Rechnung und kann perspektivisch auf eine Verantwortungsübernahme nach Ende der Ausbildung vorbereiten. Zugleich kann das Einsatzgebiet auch ein erster Fingerzeig in Richtung der beruflichen Weiterbildung nach Ende der Erstausbildung sein.

Die Neuordnung strafft die zur Auswahl stehenden Einsatzgebiete wie folgt:

  • Vertrieb
  • Marketing,
  • Beschaffung,
  • Logistik,
  • Personalwirtschaft,
  • Leistungserstellung
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • (…)
Wichtig: Von der Auflistung abweichende Einsatzgebiete (siehe (…)) können nach wie vor festgelegt werden, wenn in ihnen die notwenigen Kompetenzen gleichwertig vermittelt werden können. Mit Blick auf die derzeit übliche betriebliche Praxis decken die in der Verordnung genannten Einsatzgebiete den benötigten Bedarf bereits gut ab.

Neue Standardberufsbildpositionen

Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese sind wie nachfolgend aufgeführt während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:
  • Organisation des Ausbildungsbetriebes Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt
Über die bereits gesetzten Standardberufsbildpositionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen
  • digitale Geschäftsprozesse,
  • Kommunikation und Zusammenarbeit,
  • projektorientiertes Arbeiten sowie
  • internationale Handlungskompetenz.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre, in der Regel.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie unter Tarifregister NRW

Berufskolleg

Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Die zuständigen Berufskollegs im Kreis Lippe sind das Hanse Berufskolleg in Lemgo und das Dietrich-Bonhoeffer-Berufskolleg in Detmold.

Informationen zur Prüfung

Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) umgesetzt. Anstelle einer Zwischen- und Abschlussprüfung findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander liegenden Teilen statt:
  • Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit (4. Ausbildungshalbjahr) statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos. Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 stattfinden.
  • Der zweite Teil der Abschlussprüfu<ng wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.

Abschlussprüfung Teil 1

Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ statt. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Beginn der Prüfung ist um 11:00 Uhr. Erstmalig wird die Prüfung im Herbst 2025 angeboten.

Prüfungsverfahren:

  • ca. 60 Prozent ungebundene Aufgaben
  • ca. 40 Prozent gebundene (maschinell auswertbare) Aufgaben
Wichtig: Da das in der Abschlussprüfung Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betrieblich und schulisch) fit gemacht werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.

Abschlussprüfung Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
  1. „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ (150 Minuten; ca. 60 % ungebundene Aufgaben; ca. 40 % gebundene (maschinell auswertbare) Aufgaben)
  2. „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ und
  3. „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten; Gebundene ungebundene Aufgaben (vollständig maschinell auswertbar)).
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 210 Minuten. Die Abschlussprüfung Teil findet im Sommer bzw. Winter statt. Prüfungsbeginn ist um 08:00 Uhr. Erstmalig wird die Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer 2026 angeboten.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 154,00 Euro (für Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordnung der IHK Lippe.

Downloads

Weitere Hinweise zur Abschlussprüfung finden Sie unter Industriekaufleute - Hinweise zur Abschlussprüfung