Fachpraktiker:innen Tiefbau - Straßenbauarbeiten -
Die Ausbildung zu den Fachpraktiker:innen Tiefbau – Straßenbauarbeiten ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG und orientiert sich an der Ausbildung der Tiefbaufacharbeiter:innen – Straßenbau -.