Berufsschule – Anrechnung auf die betriebliche Ausbildungszeit

  • Ein Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten wird mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet. An diesem Tag darf der Auszubildende im Betrieb nicht mehr beschäftigt werden.
  • Ein zweiter Berufsschultag in der Woche wird mit der tatsächlichen Unterrichtszeit plus Pausenzeiten angerechnet.
    Sind in einer Woche zwei Berufsschultage mit jeweils mehr als 5 Unterrichtsstunden, ist der Auszubildende also verpflichtet, an einem der beiden Tage wieder in den Betrieb zurückzukehren. An welchem der beiden Tage, bestimmt der Ausbildungsbetrieb.
  • Blockunterricht mit planmäßig mindestens 25 Unterrichtsstunden à 45 Minuten ist mit 40 Zeitstunden anzurechnen, in dieser Woche ist also keine Beschäftigung im Betrieb mehr zulässig.