KfW-Umweltprogramm: Tilgungszuschuss für natürliche Klimaschutzmaßnahmen

Seit Mitte Juli 2023 können private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft über das KfW-Umweltprogramm im Baustein "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen" Maßnahmen z. B. zur Förderung der Biodiversität, zur Entsiegelung, Begrünung oder zum Niederschlagswassermanagement fördern lassen. In Verbindung mit einem beihilfefreien Kredit aus dem KfW Umweltprogramm (240/241) wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Bonus.

Was wird gefördert?

Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität auf Betriebsgeländen oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks und an Betriebsgebäuden, z. B.:
  • Anlage, Wiederherstellung, Renaturierung und Aufwertung naturnaher und biodiversitätsfördernder Biotope und Landschaftselemente, einschließlich Gewässer
  • Biodiversitätsfördernde Gestaltung von und das Einbringen von Habitatelementen und -strukturen in Grün- und Außenanlagen sowie an Gebäuden
  • Entsiegelung befestigter Flächen im Verbund mit biodiversitätsfördernden Renaturierungsmaßnahmen
  • Pflanzung von standorttypischen Bäumen und Sträuchern, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen für neu gepflanzte sowie für bestehende Bäume (Standortoptimierung, Pflanz- und Bewässerungssysteme) sowie Sicherungsmaßnahmen für Bestandsbäume
  • Biodiversitätsfördernde Begrünung von Gebäuden (Fassaden sowie Neuanlage von Gründächern; bei Kombination mit der Errichtung von Solaranlagen beschränkt auf die Kosten für das Gründach)
  • Beschaffung technischer Ausrüstung für die natur- und bodengerechte sowie insektenschonende Pflege von Grün- und Außenanlagen im Zusammenhang mit der Umsetzung flächenbezogener Grünmaßnahmen
  • Maßnahmen für dezentrales, integriertes Niederschlagswassermanagement, um Wasser vor Ort zu halten und zu nutzen und den lokalen Wasserhaushalt zu stärken und die Bodenfunktionen zu verbessern (z. B. Zisternen, Versickerungsanlagen).
Darüber hinaus sind vorhabenbezogene Aufwendungen für die Planung sowie die Umsetzungsbegleitung von investiven Maßnahmen, für die Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen, für die Schulung von Personal zur Sicherstellung einer naturnahen Grünpflege sowie, als Bestandteil einer investiven Maßnahme, für die fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege förderfähig.

Wie wird gefördert?

Es werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten der "Natürlichen Klimaschutzmaßnahmen" als Tilgungszuschuss gewährt. Kleine und Mittlere Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent bzw. 10 Prozent auf die förderfähigen Kosten. Der Tilgungszuschuss ist in der Regel auf einen Höchstbetrag von 1,5 Mio. Euro begrenzt. Der Zuschuss kann nur in Verbindung mit der beihilfefreien Kreditvariante aus dem KfW Umweltprogramm beantragt werden.
(Quelle KfW)