Grundsteuer: Hebesätze angehoben
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Grundlage der Besteuerung ist der neu festgestellte Grundsteuerwert. Für Unternehmen bedeutet dies eine veränderte Berechnung der laufenden Steuerbelastung. Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer hängt weiterhin maßgeblich von den Hebesätzen der Kommunen ab.
Die lippischen Kommunen haben ihre Hebesätze für die Grundsteuer B veröffentlicht.
Die IHK Lippe stellt einen Vergleichsrechner für die Kommunen des Kreises Lippe zur Verfügung. Mit diesem kann die Grundsteuer B sowohl für ein Wohngrundstück als auch für ein Nichtwohngrundstück (z. B. ein Geschäftsgrundstück) ermittelt werden. Für die Anwendung des IHK-Rechners genügt die Eingabe des Steuermessbetrages. Dieser kann dem „Bescheid auf dem 1. Januar 2025 über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages“ entnommen werden, der von den Finanzämtern an alle Grundstückseigentümer: innen verschickt worden ist. Die optionale Eingabe des bisherigen (alten) Messbetrags oder der Abgleich mit der Steuerhöhe aus dem Grundsteuerbescheid 2024 gibt über die möglicherweise eintretende Abgabenverschiebung Auskunft. Der IHK-Rechner ermöglicht zudem einen Vergleich der Grundsteuerbelastung in den lippischen Kommunen sowie über die Entwicklung der Grundsteuer B in den letzten Jahren.
Das Land NRW hatte die Möglichkeit eröffnet, neben den üblichen, für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke einheitlichen auch differenzierte (aufkommensneutrale) Hebesätze festzusetzen. Aufkommensneutralität bedeutet, dass das gesamte Grundsteueraufkommen einer Kommune für 2025 auf dem Vorjahresniveau verbleibt. Davon haben in Lippe die Stadt Blomberg und die Gemeinde Extertal Gebrauch gemacht.
