Bericht zum Binnenmarkt und zur Wettbewerbsfähigkeit 2026 der EU-Kommission
Am 30.01.2026 hat die EU-Kommission ihren jährlichen Bericht zum Binnenmarkt und zur Wettbewerbsfähigkeit vorgestellt. Der mittlerweile sechste Binnenmarktbericht der EU-Kommission, welcher seit 2024 auch die Wettbewerbsfähigkeit der Union mitfokussiert und damit die zentrale Rolle des EU-Binnenmarktes für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union hervorhebt, steht im Zeichen der gegenwärtigen geopolitischen Lage. Der EU-Binnenmarkt ist aus Sicht der EU-Kommission das beste Asset der Union, um dem Druck von außen zu begegnen. Daher müsse auf seinen Stärken aufgebaut werden. Der Binnenmarkt fungiere als Heimatmarkt für europäische Unternehmen. Auch könne er Unternehmen als Sprungbrett zum Wachsen dienen. Dennoch bestünden weiterhin ernstzunehmende Hindernisse.
Die von der EU-Kommission angewandten Leistungsindikatoren (key perfomance indicators / KPIs) zeigten an, dass es im Binnenmarkt, im Vergleich zum Vorjahr, in sechs von 27 Bereichen Verschlechterungen gegeben habe und Stagnation in 15 Bereichen. Beispielsweise private Investitionen seien in 2024 im Vergleich zu 2023 zurückgegangen.
Der Binnenmarktbericht von 2026 enthält u. a. Bezüge zum Kompass für eine wettbewerbsfähige EU und dem Clean Industrial Deal. In weiten Teilen baut er jedoch auf die im letzten Frühling vorgestellte Binnenmarktstrategie der EU-Kommission auf. Gegliedert ist der aktuelle Bericht zum Binnenmarkt und zur Wettbewerbsfähigkeit in vier Abschnitte:
- Ein funktionierender Binnenmarkt
- Schließung der Innovationslücke
- Dekarbonisierung der Industrie und Investitionen
- Stärkung der Sicherheit und Abbau von Abhängigkeiten
Auch wenn die EU selbst im sog. 2026 Annual Single Market and Competitiveness Report zum Handeln aufgerufen wird, wird ein Großteil der Verantwortung für den aktuellen Zustand des EU-Binnenmarktes von der EU-Kommission im Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten gesehen. U. a. Fragmentierung und falsche nationale Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien werden als zentrale Probleme hervorgehoben.
Um die Innovationslücke zu schließen, kündigt die EU-Kommission verschiedene Maßnahmen an, darunter das sog. „28. Regime „EU Inc“. Das 28. Regime werde nach Angaben der EU-Kommission ein einheitliches Regelwerk zur Gründung, zum Wirken sowie zum Wachsen für Unternehmen innerhalb der gesamten Union bereitstellen. Damit werde ein fruchtbarer Boden für Start-ups, Scale-Ups und sog. europäischen Unicorns geschaffen werden.
