Entwurf für eine 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Am 05.05.2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) den Referentenentwurf einer 12. GWB-Novelle veröffentlicht, der sich u. a. mit Fusionskontrolle, Ministererlaubnis, Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung sowie Sonderregelungen für die Energie- und Kraftstoffwirtschaft befasst.
Mit dem Entwurf werden laut BMWE die wesentlichen im Koalitionsvertrag angekündigten Punkte umgesetzt, unter anderem:
  • Deutliche Anhebung der Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle zur Reduzierung der anmeldepflichtigen Unternehmenszusammenschlüsse. Verbesserung der Prüfmöglichkeit für „Killer Akquisitionen“, bei gleichzeitiger deutlicher Verschlankung durch ein Anzeige- statt Anmeldeverfahren, um Unternehmen und Bundeskartellamt (BKartA) zu entlasten.
  • Stärkung des Ausnahmecharakters der Ministererlaubnis durch Drittrechtsschutz.
  • Ausweitung der Meldepflicht für Kraftstoffpreise an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim BKartA (MTS-K) auf Super Plus.
  • Verlängerung der energiewirtschaftlichen Missbrauchsaufsicht.
  • Optimierung von Verwaltungs-, Bußgeld- und Gerichtsverfahren durch Streichung überflüssiger Vorgaben, Straffung sowie Digitalisierung der Prozesse und Schaffung von mehr Rechtssicherheit. U. a. führen erweiterte Veröffentlichungspflichten für das BKartA zu Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung bei gleichzeitiger Stärkung insbesondere mittelständischer Unternehmen mit Blick auf die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Dies sowie weitere (klarstellende) Änderungen u. a. bzgl. Akteneinsicht, Zustellungsfragen sowie der Beteiligtenfähigkeit tragen zu mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, zur Entlastung des BKartA und damit effizienteren Verfahren bei.
  • Anpassung des Gebührenrahmens des BKartA (zuletzt im Jahre 1989).
  • Begrenzung der Amtszeit des BKartA-Präsidenten auf einmalig 8 Jahre.
  • Ermöglichung eines Vergabescreenings durch das BKartA bei öffentlichen Aufträgen im Oberschwellenbereich, um Submissionsabsprachen im öffentlichen Auftragswesen effektiver entgegenzuwirken.
  • Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 12.04.2026 (Datenmeldung von Kraftstoffpreisen).
Das BMF schlägt darüber hinaus vor, bei der kartellrechtlichen Vorteilsabschöpfung das Verschuldenserfordernis zu streichen.
Die DIHK sieht nach einer ersten Einschätzung in den geplanten Regelungen pragmatische Ansätze, kritisiert aber, dass auf eine Korrektur der kürzlich eingeführten Neuregelung des § 32 f GWB verzichtet wird. Mit dieser Vorschrift wurde zuletzt im Schatten des zügig durchgeführten Kraftstoffmaßnahmenpakets ein Paradigmenwechsel im Kartellrecht vollzogen: dem Bundeskartellamt wurden weitreichende Eingriffsbefugnisse in Marktstrukturen übertragen, darunter die Möglichkeit, Unternehmen auch ohne rechtlich vorwerfbares Verhalten zu entflechten. Die DIHK hatte zusammen mit acht weiteren großen Wirtschaftsverbänden in einer Kurzposition vor diesem Schritt gewarnt und gefordert, solch weitreichende Eingriffsbefugnisse in die Privatautonomie allenfalls dem Gesetzgeber, nicht aber einer einzelnen Behörde zu übertragen.