Wertpapierprospekte: Aufsichtsmitteilung der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Aufsichtsmitteilung zu den Anforderungen an die Aufmachung von Wertpapierprospekten veröffentlicht. Mit der Aufsichtsmitteilung wird eine Auslegung der Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 zur Erstellung, Prüfung und Billigung von Wertpapierprospekten vorgenommen. Link zur Aufsichtsmitteilung der BaFin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meldung_2026_04_23_aufsichtsmitteilung_listing_act.html