VwGO-Novelle im Kabinett verabschiedet
Am 27.05.2026 wurde das 7. VwGO-Änderungsgesetz im Kabinett beschlossen. Der Regierungsentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an Bundesrat und Bundestag übersandt.
Die VwGO-Novelle soll zur Entlastung der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte beitragen sowie zur Beschleunigung der Verfahren. Dazu sieht der Gesetzentwurf
u. a. einen verstärkten Einsatz von Einzelrichtern und kleineren Spruchkörpern, klarere Regeln für Rechtsmittel und Eilrechtsschutz sowie eine Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes vor. Gegenstand des Vorhabens ist auch die effektivere Abwehr querulatorischer Klagen, eine Verschärfung gerichtlicher Sanktionen gegen staatliche Institutionen, die sich weigern, gerichtliche Entscheidungen umzusetzen und eine Formerleichterung für das Einlegen von Widersprüchen im Verwaltungsverfahren.
u. a. einen verstärkten Einsatz von Einzelrichtern und kleineren Spruchkörpern, klarere Regeln für Rechtsmittel und Eilrechtsschutz sowie eine Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes vor. Gegenstand des Vorhabens ist auch die effektivere Abwehr querulatorischer Klagen, eine Verschärfung gerichtlicher Sanktionen gegen staatliche Institutionen, die sich weigern, gerichtliche Entscheidungen umzusetzen und eine Formerleichterung für das Einlegen von Widersprüchen im Verwaltungsverfahren.
Der Regierungsentwurf enthält nur einige kleinere Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Eine Aufzählung der Änderungen können Sie dem Informationspapier des BMJV entnehmen. Den Regierungsentwurf selbst und weitere Informationen erhalten Sie hier.
