Voluntary Standard (VS) tritt am 24.09.2026 in Kraft
Der Voluntary Standard (VS, Freiwilliger Standard) soll Unternehmen einen einfachen und standardisierten Rahmen für die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen bieten und gleichzeitig dazu beitragen, den sogenannten Trickle-down-Effekt entlang der Wertschöpfungsketten zu begrenzen.
Der VS wurde von der EU-Kommission als freiwillig anwendbarer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten geschaffen, die selbst nicht unter die europäischen Nachhaltigkeitsberichtspflichten (vgl. European Sustainability Reporting Directive/CSRD) fallen. Zudem bildet er den Referenzrahmen für die Obergrenze von Nachhaltigkeitsabfragen berichtspflichtiger Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette bei nicht berichtspflichtigen Unternehmen. Die vom VS definierte Obergrenze, die in der CSRD bzw. dem Omnibus I verankert wurde, gilt ab den Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Die Obergrenze ist in Anhang II für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten und für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten unterschiedlich definiert.
Der VS (Vorgänger vgl. VSME) ist als delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 im Amtsblatt L der EU vom 21.09.2026 veröffentlicht und findet sich in der Verordnung im Anhang I.
