Verwaltungsvorschriften zum Vergaberecht veröffentlicht

Die Bundesregierung hat drei Verwaltungsvorschriften beschlossen, die die öffentliche Beschaffung weiter vereinfachen und innovativer ausrichten.
Die Verwaltungsvorschriften, die für Beschaffungen auf Bundesebene gelten, treten zeitgleich mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz am 01.07.2026 in Kraft:
  • Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Nutzung von Verhandlungsvergaben auf Bundesebene, BAnz AT 18.06.2026 B3.pdf
    • Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Deckung der Bedarfe von Sicherheitsbehörden bei Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen, welche unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen, BAnz AT 18.06.2026 B5.pdf
    • Abweichende Verwaltungsvorschriften zu Erleichterungen für Start-ups in der öffentlichen Beschaffung, BAnz AT 18.06.2026 B4.pdf
Weitere Informationen dazu enthält die Pressemeldung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Kabinettsbeschluss: Link