EU-Kommission nimmt neue Verbraucheragenda 2025-2030 an

Am 19.11.2025 hat die EU-Kommission ihre Verbraucheragenda für die Jahre 2025-2030 angenommen, die neue Impulse für den Verbraucherschutz, die Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum setzen soll. Die nun frisch beschlossene Agenda setzt sich dabei aus vier Säulen zusammen:
  1. Aktionsplan für Verbraucher auf dem einheitlichen Binnenmarkt
Im Rahmen des Aktionsplans für Verbraucher auf dem einheitlichen Binnenmarkt sollen unter anderem die Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe überarbeitet, die Verordnung (EU) 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking evaluiert, die Digital Wallet bereitgestellt, Roaming-Abkommen mit den EU-Beitrittskandidaten abgeschlossen und Maßnahmen gegen ungerechtfertigte territoriale Lieferbeschränkungen entwickelt werden, die vor allem unilaterale Handelspraktiken von großen Herstellern in den Blick nehmen sollen.
  1. Digitale Fairness
Es soll ein Gesetz zur digitalen Fairness, der Digital Fairness Act, vorgeschlagen werden. Der Digital Fairness Act soll zusätzliche Regulierung für die Verwendung sogenannter „Dark Patterns“, also Design, das darauf ausgelegt ist, den Benutzer zu Handlungen zu verleiten, die seinen Interessen entgegenlaufen, für den Online-Handel vorsehen.
In diesem Zusammenhang sollen auch die Auswirkungen von Social Media auf das Wohlbefinden junger Menschen untersucht werden. Daneben soll die Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste evaluiert werden.
Außerdem ist für das Jahr 2026 ein Aktionsplan gegen Online-Betrug geplant.
  1. Nachhaltiger Konsum
Die EU-Kommission wird prüfen, ob die Notwendigkeit für eine Kommissionsempfehlung zur Förderung von „green by design“-Features im Onlinehandel besteht, die unter anderem eine freiwillige Umweltcharta beinhalten könnte, in der sich Unternehmen zu bestimmten Nachhaltigkeitszielen verpflichten.
Um den nachhaltigen Konsum zu stärken, soll die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und der harmonisierten Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960) gefördert und eine Online-Plattform für Reparaturen geschaffen werden. Des Weiteren soll ein Austausch über “Good Practices” in der Kreislaufwirtschaft initiiert werden.
  1. Rechtsdurchsetzung
Hinsichtlich der Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften plant die EU-Kommission einen Vorschlag zur Aktualisierung der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz zu unterbreiten, die Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988) zu aktualisieren und koordinierte Durchsetzungsmaßnahmen und Aktivitäten des CPC-Netzwerks zur Bekämpfung von Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht sowie Verbraucherorganisationen und Behörden bei der Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zu unterstützen. Darüber hinaus wird die Errichtung einer europäischen Marktüberwachungsbehörde in Erwägung gezogen.