DIHK veröffentlicht Stellungnahme zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung
Am 08.05.2026 hat die EU-Kommission einen Entwurf für Leitlinien zu den Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen nach Art. 50 KI-Verordnung vorgelegt und eine öffentliche Konsultation dazu eingeleitet. Die DIHK hat am 03.06.2026 in englischer Sprache den vorgegebenen Fragebogen der EU-Kommission ausgefüllt und fristgerecht eingereicht.
Hierin fordert die DIHK unter anderem, dass die Kommission die Transparenzpflichten der KI-Verordnung nicht mittels der Leitlinien auf weitere Akteure ausweiten sollte, die nicht bereits im Verordnungstext als Verpflichtete bezeichnet werden. Die Pflicht zur Kennzeichnung und Erkennung KI-generierter oder -manipulierter Inhalte erfordert darüber hinaus eine klare Bagatellgrenze. Industrielle KI-Anwendungen mit rein internem oder maschinenzentriertem Zweck sollten von den Transparenzpflichten nach Art. 50 Abs. 2 KI-Verordnung ganz ausgenommen werden. Die Definition von Deepfakes erscheint für den wirtschaftlichen Kontext ungeeignet, da sie in Bezug auf die Transparenzpflichten nicht hinreichend zwischen produktbezogenen und produktfremden Informationen differenziert. Insgesamt sollten die Leitlinien in der gesamten EU verständliche Kennzeichnungsmethoden vorsehen, die eine Überfrachtung des Anzeigebereichs verhindern und den gängigen Geschäftsstandards entsprechen.
Den Inhalt der englischsprachigen Stellungnahme können Sie nun auch im gewohnten Fließtextformat für DIHK-Stellungnahmen auf unserer Website einsehen. Die wichtigsten Aussagen und Kernforderungen sind dort auch in deutscher Sprache zusammengefasst.
