Tariftreuegesetz: Verabschiedung durch Bundestag

Am 26.02.2026 hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Die von Anbeginn des Gesetzgebungsverfahrens von der IHK-Organisation geäußerte grundlegende Kritik vor allem an dem enormen Bürokratieaufbau und an einem Zertifizierungsverfahren durch die vergaberechtlichen Präqualifizierungsstellen (u. a. der IHKs) ist unberücksichtigt geblieben. Die abschließende Bundesratsbefassung wird am 27.03.2026 stattfinden.
Erst unmittelbar vor dieser Bundestagsbefassung gab es eine politische Einigung auf höchster Ebene, bei der dem Vernehmen nach ein „Interessenausgleich“ zwischen BTTG und Asylregelungen (!) stattgefunden haben soll und bei der noch letzte Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf eingebracht wurden.
Positiv an diesen Änderungen ist, dass der gesamte Bereich der Lieferleistungen aus dem Anwendungsbereich herausgenommen wurde, also alle Beschaffungen von Waren. Dies bedeutet eine große Erleichterung für Unternehmen und vermeidet Abgrenzungsprobleme sowie Benachteiligung deutscher Unternehmen gegenüber im Ausland produzierenden Unternehmen. Negativ ist, dass es keinerlei weitere Verringerung des Bürokratieaufbaus gibt, obwohl die DIHK dazu viele Vorschläge unterbreitet hatte. Zudem kam es bei der uns als IHKs betreffenden Regelung zu der Zertifizierung durch die vergaberechtlichen Präqualifizierungsstellen der IHKs zu weiteren gesetzlichen Konkretisierungen, was genau geprüft und zertifiziert werden soll. Letzteres bedeutet im Ergebnis noch weitere Schwierigkeiten für die praktische Umsetzung dieser neuen Aufgabe.
Die Informationen des Bundestages mit den Gesetzesregelungen und den Ausschussempfehlungen sowie die Redebeiträge der Berichterstatter in der 2. /3. Lesung finden Sie unter Deutscher Bundestag - Tariftreuegesetz steht zur Abstimmung im Bundestag.