Verschiebung des bundesweiten Stiftungsregisters

Das neue bundesweite Stiftungsregister sollte am 01.01.2026 zugänglich sein (vgl. Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 16.07.2021, vgl. BGBl. Teil I, 2947 (Link zur Verkündung im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 46, vom 22.07.2021, Seite 2947 ff, Link zum BGBl). In dieses sollen u. a. alle Stiftungen eingetragen werden. Das neue Stiftungsregister wird um 2 Jahre verschoben. Die Änderungen finden sich im Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 11.12.2025, Nr. 319, Link zum BGBl. Es enthält in Artikel 34 die Änderungen des Stifterregistergesetzes.