Bundestag verabschiedet Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

Der Bundestag hat am 24.04.2026 die Empfehlungen (BT-Drs. 21/5529) des Finanzausschusses zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 21/4550, 21/4783) angenommen. § 6 StBerG-E nimmt das Anlegen von Kontenplänen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen aus. Eine weitergehende Befugniserweiterung von Bilanzbuchhaltern wurde nicht aufgegriffen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu „Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren – EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen“ (BT-Drs. 21/4953) wurde vom Bundestag nicht angenommen. Darüber hinaus enthält die vom Bundestag angenommene Gesetzesänderung u. a. eine Neuformulierung der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen, eine Klarstellung zum Fremdbesitzverbot, aber auch Regelungen für die Grunderwerbsteuer.