Kabinett beschließt Regierungsentwurf für das 9. Steuerberatungsänderungsgesetz

Am 14.01.2026 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Gegenüber dem in 2025 diskutierten Referentenentwurf wurden verschiedene Änderungen vorgenommen: U. a. wurden Änderungen bei der Gewerbesteuer und Grunderwerbsteuer aufgenommen. Es wird vorgeschlagen, dass der Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent angehoben wird und die Ergänzungstatbestände des § 1 Abs. 3 bis 3b Grunderwerbsteuergesetz (Übertragungen von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften) neu gefasst werden. Zukünftig soll in erster Linie das Verpflichtungsgeschäft (Signing) maßgeblich für die Entstehung der Grunderwerbsteuer sein. In § 4b StBerG-E sollen genossenschaftliche Treuhandstellen einbezogen werden. Zudem soll es eine Erweiterung der anleitenden Personen in § 6 StBerG-E um Personen, die von der Steuerberaterprüfung befreit wurden, geben. In § 6 StBerG-E ist weiterhin das Anlegen von Kontenplänen als Ausnahme vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen enthalten. Der Regierungsentwurf wird demnächst in Bundesrat und Bundestag beraten.