Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19.03.2026 - Der Binnenmarkt im Fokus: One Europe, One Market
Mit dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union, hat der Europäische Rat am 19.03.2026 beschlossen, die „One Europe, One Market“ Agenda einzuführen. Diese solle so weit wie möglich in 2026 umgesetzt werden, spätestens bis Ende 2027. Der Europäische Rat beabsichtige, den Fortschritt regelmäßig zu beurteilen und bei Bedarf, zusätzliche strategische Leitlinien zur Verfügung zu stellen.
Bereits in ihrer Erklärung mit dem Präsidenten des Europäischen Rates Costa am 12.02.2026 auf der informellen Klausurtagung in Alden Bissen zur Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates im März 2026, hatte die EU-Kommissionspräsidentin einen Fahrplan und Aktionsplan für „Ein Europa, ein Markt“ zur Vertiefung des Binnenmarktes angekündigt. Entgegen ersten Erwartungen hat sich die Vorstellung durch die EU-Kommission jedoch verschoben.
Seinerseits betont der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 19.03.2026 die Notwendigkeit zur weiteren Vertiefung und Integration aller vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes. Unternehmen aller Größenordnungen sollten nahtlos grenzüberschreitend agieren und wachsen können. Mit der „One Market“-Herangehensweise, mit harmonisierten EU-weiten Regeln, welche 27 nationale Regeln ersetzen würde, so wie der Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung, würden bereits Erleichterungen geschaffen werden.
Die Mitgliedstaaten und die Unionsorgane (und damit u. a. die EU-Kommission und das Europäische Parlament) werden dazu aufgerufen, vor allem die in der Binnenmarktstrategie 2025 von der EU-Kommission identifizierten Binnenmarkthindernisse zu beseitigen und die Entstehung neuer Barrieren zu verhindern. Bereits bis März 2027 solle ein greifbarer Fortschritt erzielt werden.
Prioritär gelte es nach Angaben des Europäischen Rates u. a. die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
- Rat und Europäisches Parlament sollen sich bis Ende 2026 über den von der EU-Kommission am 18.03.2026 vorgestellten Legislativvorschlag zum sog. 28. Regime für Unternehmen einigen. Damit sollen europäische Unternehmen, insbesondere innovative Unternehmen, SMEs und Start-ups dabei unterstützt werden, grenzüberschreitend zu handeln und zu skalieren – einfach und auf standardmäßig digitaler Basis.
- Das „Once-Only“-Prinzip solle u. a. durch die „European Business Wallet“, die von Rat und Europäischem Parlament bis Ende 2026 vereinbart werden solle, umgesetzt werden. Bereits im November 2025 hat die EU-Kommission den Verordnungsvorschlag über die Einrichtung europäischer Unternehmensbrieftaschen vorgelegt.
- Durch die Stärkung der Schutzmaßnahmen für das Inverkehrbringen von Produkten auf der Grundlage eines bis Ende 2026 vorzulegenden Vorschlags der Kommission, insbesondere im Hinblick auf die Überwachung nicht konformer Produkte aus Drittländern, solle eine Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Durchsetzung von EU-Normen erzielt werden.
Eine Erleichterung des freien Warenverkehrs solle durch einen von der EU-Kommission bis Ende 2026 präsentierten Vorschlag erzielt werden, der die Fragmentierung im Zusammenhang mit Labelling- und Verpackungsanforderungen adressiere, u. a. durch digitale Lösungen. Damit sollen auch die negativen Auswirkungen territorialer Lieferbeschränkungen angegangen werden, die nach Angaben des Europäischen Rates den Binnenmarkt fragmentierten.
