Konsultation zur Reform der EU-Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt
Am 13.05.2026 hat die EU-Kommission eine Konsultation zur Reform der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt vom 17.04.2019 eröffnet. Bis zum 25.06.2026 können Stakeholder hierzu Position beziehen. Dabei stehen vier Themenkomplexe im Vordergrund: Urheberrecht und KI, Raubkopien und Online-Piraterie, Reziprozität bei der Vergütung von Künstlern aus Nicht-EU-Staaten und die Ausnahmen im Urheberrecht für Forschungszwecke.
So prüft die EU-Kommission derzeit, auf welchem Wege sich sowohl die Lizensierung und Durchsetzung von Urheberrechten im KI-Zeitalter als auch der Zugang von Anbietern von KI-Systemen zu urheberrechtlich geschützten Inhalten verbessern lässt – insbesondere in Hinblick auf eine Vergütung der Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Konkret erwägt die EU-Kommission, zusätzliche Auskunftsansprüche von Rechteinhabern gegenüber Anbietern von KI-Systemen einzuführen, Lizenzierungen durch spezielle Mediations- oder Schiedsgerichtsbarkeitsverfahren zu fördern und die Impersonation („Impersonification“), also die Nachahmung einer Person mittels KI, stärker zu regulieren.
Des Weiteren hat die EU-Kommission festgestellt, dass Raubkopien und Online-Piraterie nach wie vor ein Problem darstellen und hohe wirtschaftliche Schäden bei der europäischen Kreativ- und Sportbranche verursachen. Neben Websites, auf denen Raubkopien angeboten werden, hat sich die Online-Piraterie nun auch auf Internet Protocol Television (IPTV) und Apps ausgedehnt. Die EU-Kommission sucht daher nach Vorschlägen, wie die Durchsetzung von Urheberrechten gegenüber Raubkopierern grenzüberschreitend verbessert werden könnte.
Um die europäische Musikindustrie zu fördern, erwägt die EU-Kommission, den Vergütungsanspruch von Künstlern und Produzenten im EU-Ausland von einem „Gegenseitigkeits“-Kriterium (Reziprozität) abhängig zu machen. Denn nach dem geltenden Unionsrecht genießen Künstler und Produzenten aus Nicht-EU-Staaten auch dann einen Vergütungsanspruch für die Nutzung ihrer Werke in der EU, wenn in ihren Staaten kein entsprechender Vergütungsanspruch für europäische Künstler und Produzenten existiert.
Um grenzüberschreitende Forschungsvorhaben zu erleichtern, erwägt die EU-Kommission außerdem, die sogenannten Forschungsausnahmen und -privilegien für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte in der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Darüber hinaus zieht die EU-Kommission in Erwägung, ein „EU-level secondary publication right“ einzuführen, das Wissenschaftler dazu berechtigen soll, ihre Forschungsergebnisse, die zuvor in wissenschaftlichen Publikationsformaten oder Datenbanken veröffentlicht wurden, in veränderter Form selbstständig ein weiteres Mal zu veröffentlichen.
