Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU-Parlament stimmt über die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie ab

Im zweiten Anlauf hat das EU-Parlament sich mit dem Vorschlag der EU-Kommission im sog. Omnibus I zur Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (sog. CSRD) befasst. Am 13.11.2025 wurden verschiedene Änderungsanträge zum Vorschlag der Kommission angenommen, die nun Gegenstand der Verhandlungen mit dem Rat sind. Diese Trilog-Verhandlungen sollen bereits nächste Woche beginnen.
Das Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung nur für Unternehmen (und Mutterunternehmen) gelten soll, die mehr als 1.750 Mitarbeiter und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz haben. Beteiligungsgesellschaften sollen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen werden. Der Voluntary SME-Standard (VSME) soll als sog. Wertobergrenze verankert werden. Das EU-Parlament hat insofern betont, dass hierbei auf die Empfehlung der Kommission zum VSME zurückgegriffen werden soll. Es schlägt zudem eine Evaluation des VSME alle 4 Jahre vor. Art. 29aa zu den optionalen Taxonomieangaben aus dem Vorschlag der Kommission soll dem Parlament zufolge ganz gestrichen werden. Auch bei den von der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie erfassten Drittstaatenunternehmen werden Änderungen vorgeschlagen. Die Nettoumsatzerlöse von Tochterunternehmen der Drittstaatenunternehmen sollen mehr als 450 Mio. EUR betragen, damit die Art. 40a ff. für die Drittstaatenunternehmen anwendbar sind. Hier geht es zur Pressemitteilung des EU-Parlaments: Link