EU-Kommission eröffnet öffentliche Konsultation für neue Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten
Am 24.07.2026 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation für neue Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen eröffnet.
Den Hintergrund hierfür bildet das unionsrechtliche Beihilfeverbot. Hiernach sind staatliche Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete nur dann mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar, wenn sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die den gemeinsamen (Unions-)Interessen zuwiderlaufen. In den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien, die den Gegenstand der jetzigen öffentlichen Konsultation bilden, werden die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen ausnahmsweise nicht gegen das unionsrechtliche Beihilfeverbot verstoßen. Um festzustellen, ob die Leitlinien anwendbar sind, wird in ihnen der Begriff „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert. Nur Unternehmen, die die Kriterien der Begriffsbestimmung erfüllen, können nach den Leitlinien Beihilfen erhalten. Bislang kamen dabei alle Sektoren mit Ausnahme des Steinkohlesektors, des Stahlsektors und des Finanzsektors für eine Förderung auf der Grundlage der Leitlinien infrage.
Zu den bedeutendsten Anpassungen, die der Entwurf der EU-Kommission für neue Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen vorsieht, zählen daher unter:
-
Die Einbeziehung des Stahlsektors in den sektoralen Anwendungsbereich der Leitlinien, um den Mitgliedstaaten mehr Spielraum für die Unterstützung angeschlagener Stahlwerke zu gewähren.
-
Die Streichung bestimmter Arten innovativer Start-up-Unternehmen aus der Solvenzprüfung im Rahmen der Definition des „Unternehmens in Schwierigkeiten“, um zu berücksichtigen, dass anfängliche kumulierte Verluste für innovative Start-ups nichts Ungewöhnliches sind und nicht notwendigerweise auf ein unmittelbares Ausfallrisiko hindeuten.
-
Die Einbeziehung einiger Arten von hybriden Finanzinstrumenten bei der Ermittlung des Eigenkapitals im Rahmen der Beurteilung, ob sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten befindet.
Bis zum 04.09.2026 nimmt die EU-Kommission Stellungnahmen zum Leitlinienentwurf entgegen.
