Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 - Gezielte Stakeholder Konsultation der EU-Kommission gestartet
Im Zusammenhang mit der Anfertigung des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2026 gibt die EU-Kommission u. a. Unternehmen noch bis zum 23.01.2026 die Gelegenheit zu Rückmeldungen durch das Ausfüllen eines Fragebogens. Der nur in englischer Sprache verfügbare Fragebogen kann auch in deutscher Sprache ausgefüllt werden.
Der seit 2020 angefertigte Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist zentrales Element des jährlichen Rechtsstaatlichkeitszyklus der EU-Kommission. Nach Angaben der EU-Kommission soll der Rechtsstaatlichkeitszyklus als präventives Instrument einen Dialog zwischen ihr, dem Europäischen Parlament, dem Rat sowie mit den Mitgliedstaaten ermöglichen, inklusive der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern.
Rechtsstaatlichkeit mit all ihren Aspekten (wie z. B. die Bindung an Recht und Gesetz, die Gleichheit vor dem Gesetz, eine wirksame richterliche Kontrolle durch unabhängige und unparteiische Gerichte, Rechtssicherheit) sowie die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit sind zentral, um den Binnenmarkt als Raum für freien und fairen Wettbewerb zu erhalten. Ihnen kommt eine bedeutende wirtschaftliche Dimension zu.
In 2025 wurde dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit eine Binnenmarktdimension hinzugefügt, die sich über die vier Säulen des Berichts erstreckt: dem Justizsystem, dem Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und Medienfreiheit sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung.
