Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen vorgelegt

Die Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Finanzen haben ein Rahmenkonzept für eine künftige Gesellschaft mit gebundenem Vermögen vorgelegt (zu den FAQ). Es greift eine entsprechende Formulierung aus dem Koalitionsvertrag auf.
Das Rahmenkonzept sieht eine Rechtsform eigenständiger Art vor, eine GmgV. Es soll persönliche Mitgliedschaften geben, die nicht übertragbar und nicht vererbbar sein sollen. Die GmgV soll bereits von einem Mitglied gegründet werden können. Ein- und Austritt der Mitglieder regelt die Satzung, der Beitritt soll der Zustimmung der Gesellschaft bedürfen. Beschlüsse werden in der Mitgliederversammlung gefasst, jedes Mitglied hat eine Stimme. Einem Gründer, der sein Unternehmen in eine GmgV einbringt, sollen aber Mehrstimm- oder Vetorechte eingeräumt werden können.
Die „absolute“ und unabänderliche Vermögensbindung und ihre Absicherung ist als „Kern und Legitimation“ ein wichtiger Eckpunkt in dem Rahmenkonzept und soll gesetzlich verankert werden. Gewinne sollen nicht ausgeschüttet, das Vermögen nicht ausbezahlt werden können. Bei Ausscheiden erhält ein Mitglied den Wert des eingelegten Vermögens. Erfolgsbezogene Komponenten in Vergütungs- oder Finanzierungsverträgen sollen ausgeschlossen sein. Vergütungen und Zinsen sollen am Maßstab der „Üblichkeit“ gemessen werden. Die Kontrolle der Vermögensbindung soll durch die Prüfungsverbände erfolgen. Erleichterungen für kleine GmgV, wie Verzicht auf den Aufsichtsrat, aber auch ggf. Verzicht auf die Vermögensprüfung, werden angesprochen. Eine Umwandlung ist nur in eine ausländische Rechtsform mit vergleichbarer Vermögensbindung vorgesehen.
Die GmgV soll keine steuerlichen Privilegien erhalten und einer turnusmäßigen Ersatzbesteuerung unterworfen werden.