Anhörung zum Produkthaftungsrecht im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Am 13.04.2026 fand eine öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Zu diesem Gesetzesentwurf hatte die DIHK bereits am 05.03.2026 eine Stellungnahme abgegeben. In der Anhörung selbst war die DIHK mit einem Sachverständigen vertreten. Dabei betonte die DIHK im Rahmen der Anhörung, dass die Vorschriften des Gesetzesentwurfs zur Offenlegung von Beweismitteln im Widerspruch zu fundamentalen Grundsätzen des deutschen Zivilprozessrechts stünden. Auch müssten deswegen Unternehmen zum Schutz vor möglichen Ausforschungsversuchen aufwendige Dokumentationen anfertigen. Die DIHK forderte daher, Geschäftsgeheimnisse besser zu schützen. Die Einführung präventiv wirkender, prozessualer „Safeguards” in den Gesetzesentwurf sei unbedingt erforderlich. Ohne in-camera-Verfahren müssten sich Unternehmen mit wertvollen Geschäftsgeheimnissen ansonsten fragen, ob ihr Know-How in Deutschland noch ausreichend geschützt sei. Insgesamt stelle die Öffnung des Produkthaftungsrechts für Kollektivklagen, verbunden mit Optionen der Drittfinanzierung und unvollständigen Regeln der Beweislastverteilung, einen Standortnachteil dar.
Des Weiteren forderte die DIHK eine Positivliste an Kriterien für die Feststellung von wesentlichen Änderungen bei Produktmodifikationen, eine gesetzliche Klarstellung der Zulässigkeit des Regressverzichts mittels AGB, die Einfügung einer Vermutungsregel für die Schadenskategorie „Daten“ sowie Bestimmtheitsanforderungen für den Antrag auf Offenlegung von Beweismitteln.
Um „Gold-plating“ zu verhindern, sollte das Gesetz außerdem den Anwendungsbereich des Produkthaftungsrechts nicht auf digitale Konstruktionsunterlagen außerhalb von geschäftlichen Tätigkeiten ausweiten.